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rückforderung von immob.maklerprovision

Dies ist eine Diskussion zu rückforderung von immob.maklerprovision innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 10.08.2009, 23:05
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rückforderung von immob.maklerprovision

Hi,

mal angenommen es würde sich jemand über einen Markler ein Haus zur Miete vermitteln lassen.

Es wird ein objekt gefunden und ein unbefristeter Mietvertrag mit Vorkaufsrecht wird abgeschlossen.

Nach beginn der Renovierungsarbeiten fällt dem neuen Mieter auf, dass das Haus extrem unter Schimmelbefall steht, der nicht auf dem ersten Blick ersichtlich war, der aber bei genauerem hinsehen an den Wänden hätte auffallen müssen.

Da der Kunde sich jedoch über den Makler abgesichert fühlte, sah er bei schließung des Mietvertrages eben nicht genau hin.

Angenommen, der Mieter legt gegen den Mietvertrag widerspruch wegen Schimmelbefall und unbewohnbarkeit des Hauses ein. Aufgrund dieses Widerspruchs wird ein Aufhebungsvertrag zwischen Mieter und Vermieter geschlossen.

Würde nun die möglichkeit bestehen, aufgrund des wegen Widerspruchs aufgehobenen Mietvertrags, die Maklerprovision zurück zu fordern?

Bzw. welche rechtlichen Schritte könnte der Mieter noch einleiten um die Maklerprovision zurück zu bekommen?
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Alt 11.08.2009, 11:27
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AW: rückforderung von immob.maklerprovision

Nach § 652 Abs. 1 BGB setzt der Provisionsanspruch des Maklers voraus, dass zwischen dessen Auftraggeber und einem Dritten ein Hauptvertrag geschlossen wird. Ist dieser Hauptvertrag zwischen den Parteien aufgrund entsprechender Tätigkeit des Maklers geschlossen worden, hängt es für den Provisionsanspruch des Maklers nicht davon ab, ob der Hauptvertrag tatsächlich durchgeführt wird. Wird dieser von den Vertragsparteien einvernehmlich aufgehoben, so berührt dies den Provisionsanspruch grundsätzlich nicht.

Aber Achtung:
Anders sieht es aber dann aus, wenn eine der Vertragsparteien den Hauptvertrag berechtigt anfechten könnte und statt der Anfechtung die Vertragsaufhebung gewählt wird. Dann entfällt der Provisionsanspruch des Maklers.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.08.2009, 17:05
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AW: rückforderung von immob.maklerprovision

tach. danke erstmal für diese information !

um das nochmal zusammen zu fassen ... würden die Parteien aus genannten gründen den mietvertrag schriftlich aufheben besthet in jedem falle anspuch auf rückerstattung der provision ?! oder hätte der makler rechtliche mittel dies zu umgehen ?
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  #4 (permalink)  
Alt 12.08.2009, 10:48
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AW: rückforderung von immob.maklerprovision

Nein, der Mietvertrag ist geschlossen worden. Der Makler braucht nichts zu "umgehen". Die Provision steht ihm zu!
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