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Rückauflassungsvormerkung

Dies ist eine Diskussion zu Rückauflassungsvormerkung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 09.02.2011, 20:49
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Rückauflassungsvormerkung

Ein ähnlicher Fall beschäftigt mich seit einiger Zeit:
Ein Grundstückseigentümer hatte vor ca. 12 Jahren ein Gartengrundstück gekauft. Es wurde Ratenzahlung vereinbart und zur Sicherung der Zahlung eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten des Verkäufers eingetragen. Im Laufe der Jahre verstarb der Verkäufer und es wurde vergessen, die Rückauflassungsvormerkung löschen zu lassen. Später geriet der Käufer in eine Privatinsolvenz.
Das Grundstück wurde wegen Wertlosigkeit aus der Insolvenzmasse genommen. Nach einigen Jahren meldeten sich die Erben des Verkäufers und behaupteten, der Erblasser habe den vollen Kaufpreis für das Grundstück nie erhalten und forderten die Rückauflassung ohne Entgelt. Sie boten das Grundstück sogar ohne Einwilligung des derzeitigen Eigentümers zum Kauf an.
Wie wäre in einem solchen Fall weiter zu verfahren?
Hätten die Erben noch irgendwelche Rechte?
Könnte der Eigentümer die Löschung der Grundbucheintragung fordern?
Könnte der Erbe über den Insolvenzverwalter den Verkauf des Grundstückes fordern falls er einen Käufer fände?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.02.2011, 10:42
V.I.P.
 
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AW: Rückauflassungsvormerkung

Wenn der Käufer die Zahlung des Kaufpreises nicht belegen kann, kommt die Rückauflassungsvormerkung wohl zum tragen.
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Stichworte
erben, gartengrundstück, privatinsolvenz, rückauflassungsvormerkung

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