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Rückabwicklung ETW-Kaufvertrag bei verschwiegener Geruchsbelästigung durch Hunde

Dies ist eine Diskussion zu Rückabwicklung ETW-Kaufvertrag bei verschwiegener Geruchsbelästigung durch Hunde innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.09.2010, 22:40
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Exclamation Rückabwicklung ETW-Kaufvertrag bei verschwiegener Geruchsbelästigung durch Hunde

Angenommen, es wird eine ETW verkauft.

Bei Einsicht in die Protokolle der Egt.-Versammlung würde festgestellt werden, dass es eine Geruchsbelästigung durch den Hundezwinger eines angrenzenden Nachbarn gäbe.

Ein etwaiger Käufer hätte sich bei Verkäufer, Makler und Verwalter informiert, ob das Problem noch immer bestünde (was auch verneint würde) und hätte sogar bei zwei Besichtigungen auch selber keinen nennenswerten Geruch bemerkt.

1.) Würde der Käufer nun 5 Tage nach der Notarvertrags-Unterzeichnung selber plötzlich eine starke Geruchsbelästigung spüren sowie mit langjährigen Nachbarn sprechen und erfahren, dass diese Geruchsbelästigung schon seit Jahren bestünde, wäre der Käufer dann arglistig getäuscht worden?

2.) Wären entsprechende Klauseln im Notarvertrag enthalten, welche den Haftungsausschluß bei Arglist ausnehmen, wie würde dann der Ablauf für den Käufer aussehen, um den Vertrag zurückabzuwickeln? (Angenommen es wäre Tag 5 nach Kaufvertragsunterzeichnung.)

3.) Wie würde eine Geruchsbelästigung nachgewiesen werden? Müsste der Käufer in Vorleistung treten und einen Sachverständigen beauftragen?
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Alt 14.09.2010, 10:08
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AW: Rückabwicklung ETW-Kaufvertrag bei verschwiegener Geruchsbelästigung durch Hunde

Ich denke nicht, dass in einem solchen Fall von Arglist gesprochen werden kann, denn die Problematik war dem Käufer ja bekannt. Wenn er sich von Verkäufer/Makler so leicht beruhigen lässt, ist ihm eine gewisse Naivität nicht abzusprechen. außerdem hätte der Käufer schon vor dem Unterschreiben des Vertrages mit den Nachbarn sprechen können und dann schnell festgestellt, was es mit der Geruchsbelästigung auf sich hat. Ich sehe hier keinen Ansatzpunkt für eine Rückabwicklung.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.09.2010, 10:34
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AW: Rückabwicklung ETW-Kaufvertrag bei verschwiegener Geruchsbelästigung durch Hunde

Ein Grund zum Rücktritt vom Kaufvertrag bestünde nur wenn eine Zusage im Kaufvertrag nicht eingehalten wurde. Hier handelt es sich um eine Geruchsemission, die über das Ordnungsamt der Gemeinde "bearbeitet" werden sollte!
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  #4 (permalink)  
Alt 15.09.2010, 00:24
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AW: Rückabwicklung ETW-Kaufvertrag bei verschwiegener Geruchsbelästigung durch Hunde

Zitat:
Zitat von nieselpriem Beitrag anzeigen
Ich denke nicht, dass in einem solchen Fall von Arglist gesprochen werden kann, denn die Problematik war dem Käufer ja bekannt.
...und eben weil die Problematik bekannt war, hatte sich eben dieser Verkäufer den aktuellen Stand von Verkäufer, Makler und Verwalter geben lassen! Und alle haben es heruntergespielt!


Zitat:
Zitat von nieselpriem Beitrag anzeigen
Wenn er sich von Verkäufer/Makler so leicht beruhigen lässt, ist ihm eine gewisse Naivität nicht abzusprechen.
Es zählen jedoch die Fakten: die Vertragsparteien sind Käufer und Verkäufer. Laut Notarvertrag waren dem Verkäufer keine verdeckten Mängel bekannt. Dies hat er schriftlich im Vertrag angegeben. Da der Mangel (die Geruchsbelästigung) nun einmal nicht täglich auftritt, konnten die Käufer diesen nicht wahrnehmen. Die Aussage des Verkäufers, es gäbe keine Mängel, ist bindend!


Zitat:
Zitat von nieselpriem Beitrag anzeigen
außerdem hätte der Käufer schon vor dem Unterschreiben des Vertrages mit den Nachbarn sprechen können
Das ist korrekt!


Zitat:
Zitat von nieselpriem Beitrag anzeigen
und dann schnell festgestellt, was es mit der Geruchsbelästigung auf sich hat.
<ironie ein>
Weil ein befreundetes Ehepaar, welches ebenso eine Wohnung im Haus verkaufen möchte, zu den potentiellen Käufern grundehrlich ist?
<ironie aus>


Zitat:
Zitat von nieselpriem Beitrag anzeigen
Ich sehe hier keinen Ansatzpunkt für eine Rückabwicklung.
Darf ich nach ihrer Kompetenz in diesem Fall fragen?


Vielen Dank für Ihre konstruktiven Beiträge. Wir sind weiterhin für Ideen dankbar!
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  #5 (permalink)  
Alt 15.09.2010, 10:39
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AW: Rückabwicklung ETW-Kaufvertrag bei verschwiegener Geruchsbelästigung durch Hunde

Meine Kompetenz? Nun: umfangreiche eigene Erfahrungen - als juristischer Laie - und etwas gesunder Menschenverstand.

Der Mangel war schon deshalb nicht verdeckt, weil er ja anscheinend zwischen den Parteien ausführlich erörtert wurde. Außerdem wundert mich, dass der Verkäufer zwar dem befreundeten Ehepaar mit der Wohnung im selben Haus nicht traut, sich dann aber auf die Zusicherungen des Verkäufers und des Maklers verlässt. Diese Zusicherungen hinsichtlich der Geruchsbelästigung hätten im Vertrag verankert werden müssen, damit daraus jetzt Rechte abgeleitet werden können.

Es steht Ihnen natürlich frei, einen Fachanwalt zu konsultieren, da Sie ja offensichtlich den Laienmeinungen hier im Forum nicht trauen, solange sie nicht Ihren Ansichten entsprechen.
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Alt 15.09.2010, 12:09
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Exclamation AW: Rückabwicklung ETW-Kaufvertrag bei verschwiegener Geruchsbelästigung durch Hunde

Zitat:
Zitat von nieselpriem Beitrag anzeigen
Der Mangel war schon deshalb nicht verdeckt, weil er ja anscheinend zwischen den Parteien ausführlich erörtert wurde.
Ich mache es nicht gern, aber hier möchte ich einmal vergleichen:

Würde man als Käufer lesen, dass es einmal ein defektes Rohr in der Wand gegeben hatte, dann spräche man den Verkäufer doch darauf an. Wenn dieser nun angibt, dass das Rohr repariert worden sei, dann ist dies damit erledigt. Wenn das Rohr nun ERNEUT defekt wird, der Verkäufer dies weiss und es dem Käufer NICHT MITTEILT, dann ist dies doch ein verdeckter Mangel. Und weil es nicht mitgeteilt wurde, ist dies eine Täuschung. Oder?
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  #7 (permalink)  
Alt 15.09.2010, 13:01
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AW: Rückabwicklung ETW-Kaufvertrag bei verschwiegener Geruchsbelästigung durch Hunde

Zitat:
Zitat von jbehrndt Beitrag anzeigen
Darf ich nach ihrer Kompetenz in diesem Fall fragen?
Im Juraforum diskutieren Juristen ebenso wie juristisch interessierte Laien.
Für eine - in Ihren Augen - kompetente Antwort sollten Sie sich kostenpflichtig an einen Rechtsanwalt wenden.

Im Übrigen stimme ich den Ausführungen @ nieselpriem und schielu zu
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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etw, geruch, geruchsbelästigung, hunde, notarvertrag

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