Dies ist eine Diskussion zu Rückabwicklung eines Kaufvertrages durch Notar ohne Käuferzustimmung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Rückabwicklung eines Kaufvertrages durch Notar ohne Käuferzustimmung Es wird ein Kaufvertrag für ein Reihenhausteil beurkundet. Während der Bauphase entsteht eine lange Mängelliste. Der Bauträger behauptet natürlich alles sei bestens. Ein Schiedsgutachten lehnt er ab. Somit wird ein Antrag für ein selbständiges Beweisverfahren gestellt. Vor dem Gerichtsgutachter hat ein Bauträger - wenn Mängel da sein sollten - natürlich Angst und erklärt den Rücktritt vom Kaufvertrag, begründet mit einem Zahlungsverzug, der von Käuferseite damit begründet wird, dass keine abnahmefähige Leistung vorhanden sei. Zwei Wochen später könnte das Objekt an einen anderen Käufer (aus der Nachbarschaft des Bauträgers) verkauft sein und der läßt den Gerichtsgutachter natürlich nicht ins Haus. Nun würde ich gerne wissen ob es vom Notar OK ist auf zuruf des Bauträgers eine Rückabwicklung des ersten Kaufvertrages einzuleiten ohne den Käufer zu informieren oder sogar seine Zustimmung einzuholen. |
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