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Restforderungen nach Zwangsversteigerung

Dies ist eine Diskussion zu Restforderungen nach Zwangsversteigerung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.08.2007, 12:21
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Restforderungen nach Zwangsversteigerung

Hallo!

Mal angenommen ein Bauherr kann die laufenden Verpflichtungen aus den Darlehen zum Grundstückskauf und Hausbau nicht mehr zahlen, so dass das erbaute Haus zwngsversteigert wird.
Da das Haus jedoch mit einigen noch zu behebenden Baumängeln u.ä. behaftet ist, dürfte der zu erwartende Versteigerungswert um einiges unter dem Wert der zu Tilgenden Darlehen liegen.

Wie verhält es sich mit der Differenz?
Sicherlich schuldet diese der Bauherr nach wie vor der Bank, oder?
Was ist aber nun, falls er selbst diese nicht im vernünftigen Rahmen tilgen kann?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.08.2007, 13:00
V.I.P.
 
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AW: Restforderungen nach Zwangsversteigerung

Die Schulden bleiben selbstverständlich in der Höhe bestehen, die nach der Zwangsvollstreckung nicht abgedeckt sind. Wenn der Bauherr persönlich für die Forderungen haftet, dann wird sein restliches Vermögen zur Deckung herangezogen, allerdings nur im Rahmen des Pfändbaren. Existenzminimum wird erhalten. Da der vollstreckte Titel gemäß §197I Nr.3 BGB 30 Jahre lang vollstreckbar bleibt, kann die bank während dieser Zeit abwarten, ob er Schuldner noch zu Geld kommt und dann erneut vollstrecken. Ansonsten gibt es nur noch die Möglichkeit der Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung, da gibts nur die siebenjährige Frist.
Gruß
Marcus
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Gummibären an die Macht!
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  #3 (permalink)  
Alt 13.08.2007, 13:07
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AW: Restforderungen nach Zwangsversteigerung

schließe mich Marcus an,

allerdings sind selbstverständlich die Mängel innerhalb der Gewährleistungszeiten je nach Vertrag mit den Erstellern (VOB -3- oder BGB -5-) in Nachbesserungsbegehren, bzw. Wertausgleich zu setzen.
Somit sollte dieses nicht so sehr ins Gewicht fallen.

Ps. Auch ein Gespräch mit der Bank könnte bei Privatinsolvenzandrohung erheblich zu einer gütlichen Lösung beitragen können.



Lg. aus München
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  #4 (permalink)  
Alt 13.08.2007, 15:20
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AW: Restforderungen nach Zwangsversteigerung

Vielen Dank für die schnelle Beantwortung, Ähnliches dachte ich mir bereits.

Zitat:
Zitat von marcus.summer
Da der vollstreckte Titel gemäß §197I Nr.3 BGB 30 Jahre lang vollstreckbar bleibt, kann die bank während dieser Zeit abwarten, ob er Schuldner noch zu Geld kommt und dann erneut vollstrecken.
Ein weiterer Gedanke hierzu:
Kann die Bank dann auch gegen ein weiteres vorhandenes Haus des Bauherrn vollstrecken, welches jedoch von einer anderen Bank finanziert wurde, jedoch ebenfalls noch nicht ganz abbezahlt ist?
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  #5 (permalink)  
Alt 13.08.2007, 15:35
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AW: Restforderungen nach Zwangsversteigerung

...dieses wird zumindest sogar als erstes erfolgen.

Sicherlich lässt die Gläubigerbank sofort nach Titelerwirkung eine Zwangssicherungshypothek auf das weitere Haus eintragen, um dort Zugriffsrechte geltend zu machen.

Sieht ganz so aus, als hätte man sich da etwas weit aus dem Fenster gelehnt und überhoben.

Um so mehr ist ein Wohlverhalten der Gläubigerbank dringendst erforderlich, da somit eine Privatinsolvenz ausscheidet und die Druckmittel hierzu fehlen.

Lg. aus München
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Alt 13.08.2007, 17:11
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AW: Restforderungen nach Zwangsversteigerung

Zitat:
Zitat von Monaco501
Sieht ganz so aus, als hätte man sich da etwas weit aus dem Fenster gelehnt und überhoben.
Dies zum einen, und zum anderen beruht dieses Fallbeispiel darauf, dass Liebe (oder sowas ähnliches) zumindest in einigen Fällen tatsächlich blind machen kann, daher möchte ich es auch noch ein wenig ausweiten:

Mal angenommen es handelt sich bei zuerst genannten Bauherrn, nicht um ein einzelne Person, sondern um zwei, die gesamtschuldnerisch für die Darlehen haften, und denen das Haus/Grundstück zu jeweils 50% gehören.
Nun macht einer der beiden ein paar "finanzielle Dummheiten" in der Art, dass diesem für sich nur der Weg der Privatinsolvenz bleibt. Somit fließt ja auch sein Anteil an dem Haus in die Insolvenzmasse mit ein, wodurch der andere Bauherr automatisch mit drin hängt.

Gibt es den zweiten Bauherrn eine Chance, eine dohende Zwangsvollstreckung aufgrund der Privatinsolvenz des ersten Bauherrn abzuwenden?
Außer Frage steht dabei der Abkauf der anderen Haushälfte, weil dies "finanzieller Unsinn" wäre, sichlich würde er sich quasi Schulden in gleicher Höhe mit einkaufen. Eine einfache Schenkung der Eigentumsanteile dürfte aufgrung des Privatinsolvenzverfahrens aber ebenfalls ausscheiden.

Grüße und Danke aus Frankfurt
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