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Reservierungvereibarung Makler Wohnungskauf

Dies ist eine Diskussion zu Reservierungvereibarung Makler Wohnungskauf innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 09.11.2010, 12:20
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Reservierungvereibarung Makler Wohnungskauf

Mal angenommen ein Kaufinteressent sieht sich mit einer Maklerin eine Wohnung an, kurz darauf will der Kaufinteressent die Wohnung kaufen und fragt bei dem Makler an ob es eine Finanzierungsmöglichkeit gibt. Der Makler macht zusammen mit dem Kaufinteressenten einen Termin bei einer Bank. Finanzierung würde zustande kommen. Damit die Wohnung nun erstmal sicher ist, unterschreibt der Kaufinteressent eine Reservierungsvereinbarung, lässt die Beauftragung des Notars allerdings streichen weil er sich die Finanzierung nochmal durch den Kopf gehen lassen will. Nach gewisser Überlegungszeit sagt der Kaufinteressent den Wohnungskauf ab, aufgrund eines möglichen Streiks im Beruf. Der Makler ist natürlich enttäuscht und will dem Kaufinteressent nur noch die Beratungsgebühr der Bank in Rechnung stellen. Der Kaufinteressent ist einverstanden. Nach geraumer Zeit kriegt der Kaufinteressent eine hohe Rechnung (Provision 3,5% vom Wohnungspreis). Der Kaufinteressent ist verwundert und ruft den Makler an, dieser beharrt auf die Reservierungsvereinbarung und will das Geld nun haben.
Welche Rechte hat man?
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Alt 09.11.2010, 14:29
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AW: Reservierungvereibarung Makler Wohnungskauf

Auf welcher Passage in der Reservierungsv. beruft sich denn der Makler?
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Alt 09.11.2010, 17:02
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AW: Reservierungvereibarung Makler Wohnungskauf

Hi Danke schon mal für die Antort, was meinst du mit Passage?
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  #4 (permalink)  
Alt 10.11.2010, 10:36
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AW: Reservierungvereibarung Makler Wohnungskauf

Zitat:
Zitat von MacMaak Beitrag anzeigen
was meinst du mit Passage?
Der Passus im Vertrag in dem diese Entschädigung drinne steht. Oder wurde es individuell vereinbart?
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  #5 (permalink)  
Alt 10.11.2010, 20:39
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AW: Reservierungvereibarung Makler Wohnungskauf

Der Kaufinteressent hat die Reservierungsvereinbarung leider nicht mehr, dieser holt sich am Freitag aber nochmal eine Kopie. Dann kann man genaueres sagen was genau drin steht.
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  #6 (permalink)  
Alt 11.11.2010, 12:55
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AW: Reservierungvereibarung Makler Wohnungskauf

Wenn nicht individuell vereinbart, ist die Forderung sowieso rechtlich nicht haltbar. Nur nicht zahlen!
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Alt 11.11.2010, 17:24
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AW: Reservierungvereibarung Makler Wohnungskauf

Ok der Kaufinteressent schreibt den Inhalt der Reservierungsvereinbarung morgen hier nochmal rein, aber danke schon mal für die Hilfe, das hilft mir schon weiter.
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