
09.11.2010, 12:20
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| Reservierungvereibarung Makler Wohnungskauf Mal angenommen ein Kaufinteressent sieht sich mit einer Maklerin eine Wohnung an, kurz darauf will der Kaufinteressent die Wohnung kaufen und fragt bei dem Makler an ob es eine Finanzierungsmöglichkeit gibt. Der Makler macht zusammen mit dem Kaufinteressenten einen Termin bei einer Bank. Finanzierung würde zustande kommen. Damit die Wohnung nun erstmal sicher ist, unterschreibt der Kaufinteressent eine Reservierungsvereinbarung, lässt die Beauftragung des Notars allerdings streichen weil er sich die Finanzierung nochmal durch den Kopf gehen lassen will. Nach gewisser Überlegungszeit sagt der Kaufinteressent den Wohnungskauf ab, aufgrund eines möglichen Streiks im Beruf. Der Makler ist natürlich enttäuscht und will dem Kaufinteressent nur noch die Beratungsgebühr der Bank in Rechnung stellen. Der Kaufinteressent ist einverstanden. Nach geraumer Zeit kriegt der Kaufinteressent eine hohe Rechnung (Provision 3,5% vom Wohnungspreis). Der Kaufinteressent ist verwundert und ruft den Makler an, dieser beharrt auf die Reservierungsvereinbarung und will das Geld nun haben.
Welche Rechte hat man? |