Dies ist eine Diskussion zu Reservierungsvertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Reservierungsvertrag In dem Vetrag verpflichtet sich der Kunde eine Gebühr von 1000.- Euro zu zahlen, wenn der Kaufvertrag nicht zu Stande kommt. Im Laufe der Zeit kommen immer mehr Unwarheiten über das Haus zu Tage und der Kaufinteressent tritt vom Kaufvorhaben zurück. Muss die Gebühr bezahlt werden?? |
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| AW: Reservierungsvertrag Zitat:
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| AW: Reservierungsvertrag Außerdem würde ich die von Ihnen unterstellten "Unwahrheiten" dahingehend auslegen, daß Sie vorsätzlich getäuscht wurden .... woraus auch keine Gebühr hergeleitet werden kann, weil gar nicht das "reserviert" wurde, was angeboten wurde. |
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