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Reservierung eines Grundstücks & Vertragsstrafe

Dies ist eine Diskussion zu Reservierung eines Grundstücks & Vertragsstrafe innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 19.11.2007, 19:19
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Reservierung eines Grundstücks & Vertragsstrafe

A hat großes Interesse an einem Grundstück des B.

B will nun mit A einen Vertrag aufsetzen wonach geregelt sein soll, dass sofern bis zum 31.12.2007 kein notarieller Vertrag geschlossen sein sollte, eine Anzahlung von 1.000 € an den Verkäufer zu zahlen sei.

Sofern dann der Kaufvertrag nicht zustande kommen sollte und dies nicht durch den Verkäufer verschuldet wird, hat der A keinen Anspruch auf Rückzahlung der 1.000 €.

Kann man diese wirksam vereinbaren ?
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Alt 19.11.2007, 22:03
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AW: Reservierung eines Grundstücks & Vertragsstrafe

Ich verstehe das Problem nicht ganz - warum sollte denn kein Vertrag zustande kommen?

Egal - ICH würde als A eine solche Vereinbarung nicht unterzeichnen wollen, wenn sehr unsicher ist, ob es zu einem notariellen KV kommen wird. Nichtsdestotrotz können A und B eine solche Vereinbarung treffen...in Schriftform.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.11.2007, 10:46
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AW: Reservierung eines Grundstücks & Vertragsstrafe

Keine notarielle Beurkundung notwendig, da das Hauptgeschäft einer bedarf ?!
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  #4 (permalink)  
Alt 20.11.2007, 11:48
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AW: Reservierung eines Grundstücks & Vertragsstrafe

Ich denke nein.

siehe hierzu:

§ 311b BGB
Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass


Lg.
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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