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Reklamation Bausubstanz

Dies ist eine Diskussion zu Reklamation Bausubstanz innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 14.07.2009, 13:01
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Reklamation Bausubstanz

Fam. X hat vor einigen Wochen ein Sanierungsbedürftiges Haus verkauft.
Der Käufer hat sich eingehend mit der Immobilie auseinandersetzen können, da Fam X dem Käufer bereits nach mündlicher Einigung einenSchlüssel überlassen hat.
Der Vertrag wurde eine Woche später notariell unterzeichnet, einschließlich Passus "Gekauft wie Gesehen" ohne spätere Reklamationen. Diesen hat sich der Käufer nochmals eingehend bei Vertragsabschluß vom Notar erklären lassen. Nun, 2 Tage vor Kaufpreisfälligkeit, reklamiert der Käufer Holzwurmbefall im Fachwerk; einer der Kamine sei marode etc.
Er möchte damit nun den Kaufpreis nochmals drücken; bzw. ggf. vom Kauf zurücktreten. Das Objekt wurde nicht durch Fam X bewohnt- Mängel sind Fam. X nicht bekannt; Objekt wurde im unsanierten Zustand verkauft und da der Käufer nunmehr seit einigen Wochen das Haus sanieren lässt, dürften solche Einwände keine juristische Grundlage haben ?!
Welche Chancen bestehen den Vertrag zurückzuführen.
Das Haus ist z. Zt. eine Baustelle; muß der Käufer den Originalzustand wieder herstellen ?

Geändert von Ricard555 (14.07.2009 um 13:58 Uhr).
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Alt 14.07.2009, 13:53
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