Dies ist eine Diskussion zu Regenwasser auf dem Balkon innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Regenwasser auf dem Balkon angenommen Person A ist Eigentümer von einer Wohnung im Obergeschoß im Mehrfamilienhaus. Das Balkon ist nur zur Hälfte überdacht. Bei starkem Regen und Wind kam das Wasser von der oberen Wohnung auf die Decke unteren Wohnung. Die Decke weist mehrere dunklere/schmutzige Flecken auf. Verwalter der Wohngemeinschaft geht davon aus, dass Fugen der Balkonfliesen undicht sind. Zwei Fliesen haben sich tatsächlich teilweise vom Mauerwerk gelöst. Verwalter fordert den Eigentümer auf, den Bodenbelag des Balkons überarbeiten zu lassen. Rechtens??? |
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| AW: Regenwasser auf dem Balkon Nicht rechtens! Dieses ist eine Sache des Gemeinschaftseigentums und muss von der Gemeinschaft/Verwaltung in Angriff genommen werden. Wer die Kosten zu tragen hat ergibt sich aus der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung! |
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| AW: Regenwasser auf dem Balkon Und wenn in der Teilungserklärung steht, dass der Bodenbelag zum Sondereigentum gehört?
__________________ Greets Lessli |
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| AW: Regenwasser auf dem Balkon Dann muss es der Sondereigentümer machen. |
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| AW: Regenwasser auf dem Balkon Wobei sich hier wohl auch die Frage stellen könnte, was die Ursache ist, das sich die Fliesen lösen. Sollte die Ursache am Untergrund (Estrich) liegen, dann fällt der Schaden doch wieder in den Bereich der Gemeinschaft? Oder bin ich da auf dem Holzweg?
__________________ Greets Lessli |
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| AW: Regenwasser auf dem Balkon Nein! Allerdings sind lose (undichte) Fliesenbeläge meistens die Ursache! |
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