Dies ist eine Diskussion zu Rechtslage bei Beschluss der WEG zur Nachtabsenkung der Heizung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| wie ist die Rechtslage für den Beschluss einer Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft zur Nachtabsenkung der gemeinsamen Heizung aller Wohungen? Kann es sein, dass ein einzelner Eigentümer hier einfach überstimmt werden darf, so dass er gegen seinen Willen Nachts keine Heizung und kein heißes Wasser zur Verfügung hätte? Oder ist für so einen Beschluss Einstimmigkeit erforderlich? Viele Grüße, Martin |
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| AW: Rechtslage bei Beschluss der WEG zur Nachtabsenkung der Heizung Zitat:
Zitat:
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| AW: Rechtslage bei Beschluss der WEG zur Nachtabsenkung der Heizung Vielen Dank. stellt sich natürlich noch die Frage, wie warm müssen die Heizkörper Nachts mindestens werden, damit man von einer Nachtabsenkung sprechen kann, statt von einer Nachtabschaltung? Das Gleiche frägt sich natürlich bezüglich des warmen Wassers. Vielleicht weiß jemand noch etwas hierzu, denn das ist ja eine eher schwammige Angelegenheit. Bei einer Nachtabschaltung gibt es ja noch eine gewisse Restwärme, die langsam abnimmt. So gesehen könnte man diese Restwäreme als Nachtabsenkung definieren?! Oder gibt es prakmatische Ansätze, wie etwa, dass man mit den Heizkörpern ein Zimmer wenigstens auf 20° heizen können muss, oder dass die Temperatur des Wassers wenigstens für eine normale warme Dusche reichen muss? Viele Grüße, Martin |
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| AW: Rechtslage bei Beschluss der WEG zur Nachtabsenkung der Heizung Zitat:
Mehr als fünf Grad Absenkung sollten es aber nicht sein, da sonst die Gefahr der Kondensatbildung an den Wänden und damit der Schimmelpilzbildung besteht. Was für die Heizung gilt, gilt auch entsprechend für das warme Wasser. Der Vermieter muss die Versorgung mit warmem Wasser das ganze Jahr über - sogar rund um die Uhr (AG München, WM 87, 382) - sicherstellen, d.h. es muss ständig Wasser mit einer Temperatur von 40 bis 50 Grad in ausreichender Menge verfügbar sein. Ist das längere Zeit nicht der Fall, kann der Mieter die Miete mindern. |
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