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Rechtliche Absicherung als Hausverwalter

Dies ist eine Diskussion zu Rechtliche Absicherung als Hausverwalter innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 23.01.2009, 14:24
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Rechtliche Absicherung als Hausverwalter

Hallo,
hoffe das ich hier richtig bin.

Folgende Sachlage:

In einem Drei-Familienhaus werden die Aufgaben einer Hausverwaltung von einem im Haus lebenden Wohnungseigentümer übernommen. Schriftliche Vereinbarungen liegen nicht vor. Erfahrungswerte besitzt der „Hausverwalter“ keine.

Kann der „Hausverwalter“ im Fehlerfalle von den Mitbewohnern /Eigentümern rechtlich belangt werden ? Z.B. bei nicht durchgeführten Arbeiten/Erneuerungen die nach einer bestimmten Zeit am/im Haus durchgeführt werden müssen oder wenn Versicherungen nicht angepasst werden oder Sonstiges ?

Wenn ja, wie kann sich der „Hausverwalter“rechtlich dagegen schützen ?

- Reicht hier ein formlos entworfenes Schreiben, das jegliche Haftung ausschließt,
aus ? Was muss dieses Schreiben für wichtige Angaben enthalten ?

- oder muss man hierfür ein entsprechendes Formular nehmen ?
Wenn ja, wo kann man dieses erhalten ?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.
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  #2 (permalink)  
Alt 23.01.2009, 16:52
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AW: Rechtliche Absicherung als Hausverwalter

Zitat:
Zitat von SSiegfried
Kann der „Hausverwalter“ im Fehlerfalle von den Mitbewohnern /Eigentümern rechtlich belangt werden ?
Nur wenn er grob fahrläsig der Gemeinschaft Schaden zufügen würde!

Zitat:
Z.B. bei nicht durchgeführten Arbeiten/Erneuerungen die nach einer bestimmten Zeit am/im Haus durchgeführt werden müssen oder wenn Versicherungen nicht angepasst werden oder Sonstiges ?
Sowas bedarf sowieso einer Beschlussfassung!

Zitat:
Wenn ja, wie kann sich der „Hausverwalter“rechtlich dagegen schützen ?
Er kann eine Versicherung abschließen!

Zitat:
- Reicht hier ein formlos entworfenes Schreiben, das jegliche Haftung ausschließt,
aus ? Was muss dieses Schreiben für wichtige Angaben enthalten ?
Dazu würde ein Versammlungsbeschluss genügen!

Wird seine Tätigkeit denn vergütet?
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  #3 (permalink)  
Alt 26.01.2009, 11:26
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AW: Rechtliche Absicherung als Hausverwalter

Vielen Dank erstmals an schielu.

Auf die Frage ob die Verwaltungstätigkeit vergütet wird ?
Nein wird nicht vergütet.

Ist denn da ein Unterschied ob man als Verwalter eine Kleinigkeit verdient oder nicht ?
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