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Rechte des Eigentümers = Rechte des Besitzers bei Geh- und Fahrrecht?

Dies ist eine Diskussion zu Rechte des Eigentümers = Rechte des Besitzers bei Geh- und Fahrrecht? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 23.05.2006, 15:42
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Question Rechte des Eigentümers = Rechte des Besitzers bei Geh- und Fahrrecht?

Folgender SV sei angenommen:

A ist Eigentümer des Grundstückes 1.
B ist Eigentümer des Grundstückes 2.
Da B nur durch Überqueren der Einfahrt des Grundstückes 1 zu seinem Grundstück und Haus gelangt, wurde ihm ein Geh- und Fahrrecht eingeräumt.
Im Grundbuch ist vermerkt, dass die Grunddienstbarkeit für den Eigentümer des Grundstückes gilt.

Der B hat das Haus auf seinem Grundstück an C vermietet (B nutzt sein Grundstück garnicht).

Frage1: Hat der C auch Anspruch auf das Geh- und Fahrrecht, was ja eigentlich dem Eigentümer B zugesprochen wurde?

Frage2: Gilt dieses Recht auch für Besucher des C?

Frage3: Ist der Transport eines Schiffes durch diese Einfahrt auch als Fahrrecht zu betrachten?

Vielen Dank vorab.

Gruß
Barb
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