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REcht auf Eigentümerversammlung

Dies ist eine Diskussion zu REcht auf Eigentümerversammlung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 27.09.2011, 08:20
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REcht auf Eigentümerversammlung

Hallo
Ein Eigentümer der von 08.2002 bis 13.04.2011 Eigentümer einer Wohnung war. Die Grundbuchänderung wurde Ende Mai 2011 gemacht. Im Juni 2011 kam die Jahresabrechnung für den Zeitraum 07/2009 - 06/2010. Zu diesem Zeitpunkt gehörte die Wohnung dem Eigentümer noch. Steht es dem Ex-Eigentümer zu, zur Eigentümerversammlung zu gehen um diesem Punkt der Jahreabrechnung zu zustimmen oder hat der Eigentümrer gar kein Recht mehr auf eine Eigentümerversammlung? Was passiert, wenn der Eigentümer das Recht hat zur Versammlung zu gehen, aber von der Verwaltung keine Einladung gekommen ist?
Vielen Dank
Schöne Grüße
meerlis
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  #2 (permalink)  
Alt 27.09.2011, 09:53
V.I.P.
 
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AW: REcht auf Eigentümerversammlung

Der Nicht- (mehr) Eigentümer hat kein Recht an der Versammlung teilzunehmen!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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