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Rechnungstellung Makler bis wann möglich

Dies ist eine Diskussion zu Rechnungstellung Makler bis wann möglich innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.07.2008, 14:34
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Rechnungstellung Makler bis wann möglich

Habe mal eine Frage und zwar wielange hat ein makler nach ''geleistete Arbeit`` Recht auf Rechnungstellung.

Beispiel Person A kauft in januar 2008 eine Wohnung über Makler B hört erstmal gar nichts muß Person A Makler B hierauf Aufmerksam machen oder kann Person A Abwarten und hoffen es kommt nichts. und wielange hat Makler B Zeit seine Dienste in Rechnung zu stellen oder gibt es hierfür keine Fristen.
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  #2 (permalink)  
Alt 16.07.2008, 14:40
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AW: Rechnungstellung Makler bis wann möglich

Zitat:
Zitat von iniminie
muß Person A Makler B hierauf Aufmerksam machen oder kann Person A Abwarten und hoffen es kommt nichts.
Er kann (und sollte tunlichst) abwarten.

Zitat:
und wielange hat Makler B Zeit seine Dienste in Rechnung zu stellen oder gibt es hierfür keine Fristen.
Innerhalb der Verjährungsfrist = 3 Jahre.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.07.2008, 14:44
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AW: Rechnungstellung Makler bis wann möglich

Danke Schielu

wie schon öfter danke für deine schnelle Reaktion.

iniminie
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