Dies ist eine Diskussion zu Rechnungsprüfung im Verwaltungsbeirat innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Rechnungsprüfung im Verwaltungsbeirat Ich hätte gerne Antworten zu folgendem fiktiven Fall: Jemand wurde als 3. Mitglied in den Verwaltungsbeirat einer Wohnanlage gewählt. Zu den Aufgaben des Verwaltungsbeirates gehört u.a. die Rechnungsprüfung. Leider wurde der 3. Beirat zum Termin der Rechnungsprüfung nicht eingeladen. Die Rechnungsprüfung wurde also nur durch den Verwaltungsbeirats-Vorsitzenden und des Vertreters durchgeführt. Welche Möglichkeiten hat die 3. Person nun: Rücktritt? Welche Auswirkungen hätte dies? Der Rechnungsprüfung in der Eigentümerversammlung (oder vorher) widersprechen? Ist das dann nur fürs Protokoll, oder gilt die Abrechnung somit nicht als genehmigt? Muss die Rechnungsprüfung wiederholt werden? Vielen Dank. Gruß Marco |
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| AW: Rechnungsprüfung im Verwaltungsbeirat Dumm gelaufen, würde ich sagen. Der Beirat handelt nicht durch Einzelpersonen, sondern als Gremium. Man hätte also auch das dritte Mitglied ansprechen müssen vor der Prüfung, um dann zu einem Konsens zu kommen, wer alles an der Prüfung teilnimmt. Hat der Dritte die beiden denn mal gefragt, warum sie das ohne ihn gemacht haben? Unabhängig davon hat der Dritte - wie jeder andere Eigentümer auch - das Recht auf Einsicht und Prüfung. Rücktritt fände ich jetzt nicht so gut. Der Dritte sollte auch dem Verwalter klar machen, dass er gewillt ist, sein Amt gut auszuführen. Nach § 29 Abs. 3 WEG gibt es ja noch weitere Zuständigkeiten des Beirats. Im nächsten Jahr wird der Dritte dann wohl durchgesetzt haben, dass er immer dabei zu sein hat. MfG Wohni |
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| Vielen Dank für die Antwort. Auf Fragen kommen (wie üblich) nur Ausflüchte, also z.B. er hat die Telefonnummer nicht gehabt. Die Nummern wurden aber ausgetauscht, außerdem wohnen beide, in diesem Beispiel, nur 20m auseinander. Mittlerweile wurde auch Rücksprache mit dem Verwalter genommen, er hat nichts gegen eine Nachprüfung. Die 3. Person wird sich also die Unterlagen vorweisen lassen und kann dann somit in der Eigentümerversammlung, falls alles OK ist, auch das Urteil des Vorsitzenden unterstützen. Gruß Marco |
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| AW: Rechnungsprüfung im Verwaltungsbeirat Es spielt überhaupt keine Rolle von wieviel Personen die Abrechnung geprüft wurde. Wenn die Eigentümergemeinschaft der Abrechnung zustimmt obwohl sie nicht genehmigungsfähig war, dann kann man nur eine Anfechtungsklage einreichen.Es wäre aber unsinnig eine Anfechtungsklage einzureichen wenn nicht feststeht oder bewiesen werden kann dass der Mangel der Abrechnung dadurch zustande gekommen ist weil der 3. Beirat an der Prüfung nicht beteiligt war. MfG Lurchi |
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