Dies ist eine Diskussion zu Rechnungsprüfer einer Eigentümergemeinschaft innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Rechnungsprüfer einer Eigentümergemeinschaft |
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| AW: Rechnungsprüfer einer Eigentümergemeinschaft Die Wahl eines Beirates ist nicht zwingend! Auch ein anderer Kann durch Beschluss als Prüfer bestellt werden. Wird ein Beirat gewählt dann übernimmt der die Prüfung und der andere ist damit außen vor! |
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| AW: Rechnungsprüfer einer Eigentümergemeinschaft Einmal unterstellt, der alte und neue Rechnungsprüfer ist Verwaltung und/oder Beirat wegen seiner kritischen Prüfungen unbequem. TOP Neuwahl des Rechnungsprüfers war in der Einladung zur Versammlung nicht begründet. Erst im Protokoll wird als Grund § 29 Abs. 3 nachgeschoben. Ist damit alles abgeschmettert oder ist darin eher eine unrichtige Protokollierung zu sehen? |
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