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Raumdefinitionen

Dies ist eine Diskussion zu Raumdefinitionen innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.11.2009, 18:04
Boardneuling
 
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Raumdefinitionen

Angenommen ein Bauträger würde einem Käufer ein Reihenhaus mit einem Kellerraum im UG verkaufen und diesen Kellerraum im Sonderwunsch als Aufenthaltsraum umbauen. Wie würden sich dann die Nutzungsmöglichkeiten der Räume ändern? Wie unterscheidet sich dann die Anforderung an den Aufenthaltsraum im UG von dem eines Wohnraums im UG?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.11.2009, 21:22
V.I.P.
 
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AW: Raumdefinitionen

Wieso sollte es bei einem Reihenhaus eine Rolle spielen, ob der Keller als "Keller" oder als "Aufenthaltsraum" bezeichnet wird?
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  #3 (permalink)  
Alt 03.11.2009, 10:37
V.I.P.
 
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AW: Raumdefinitionen

Um so einen Raum als Wohnraum deklarieren zu dürfen, bedarf es gewisser Voraussetzungen, die ein Kellerraum üblicherweise nicht hergibt. Solche Räume, egal wie ausgestattet sind zum "ständigen" Aufenthalt nicht genehmigungsfähig.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.11.2009, 22:53
Forum-Interessierte(r)
 
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AW: Raumdefinitionen

Hallo liebes Forum

Zitat CruNCC
Zitat:
Wieso sollte es bei einem Reihenhaus eine Rolle spielen, ob der Keller als "Keller" oder als "Aufenthaltsraum" bezeichnet wird?
Hier spricht doch wohl der absolute Laie, oder??? Selbstverständlich spielt das eine Rolle!!! Ob Reihenhaus oder freistehendes Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung im 20-Parteienhaus:
Bitte Bauordnung der Länder beachten oder einen Architekten bauftragen.

Zitat schielu:
Zitat:
Um so einen Raum als Wohnraum deklarieren zu dürfen, bedarf es gewisser Voraussetzungen, die ein Kellerraum üblicherweise nicht hergibt. Solche Räume, egal wie ausgestattet sind zum "ständigen" Aufenthalt nicht genehmigungsfähig.
Die Bauordnungen der Länder sind zu beachten.
Selbstverständlich gibt es Kellerräume, die die Anforderungen an Räume zum ständigen Aufenthalt unter bestimmten Vorauusetzungen erfüllen können (Belichtung, Belüftung, lichte Raumhöhe). Genau hier sollte nachgefragt werden, um welches Bundesland es sich handelt. Schielus pauschaler Aussage kann ich nicht zustimmen.
Fragt bitte einen Architekten.

Ich bin entsetzt über diese beiden Antworten in diesem Forum.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.11.2009, 14:10
V.I.P.
 
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AW: Raumdefinitionen

Zitat:
Zitat von liloohnepulver
Ich bin entsetzt über diese beiden Antworten in diesem Forum.
Ich bin entsetzt ob dieser frechen Aussage, Wie Du auch, habe ich darauf hingewiesen, dass es zur (offiziellen) Genehmigung gewisser Voraussetzungen bedarf. Dazu braucht man keinen Architekten, die Lektüre der Bauordnung reicht aus!
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