Dies ist eine Diskussion zu Räumungstitel trotz Niederlegung des Mandates der Klägerin??? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Räumungstitel trotz Niederlegung des Mandates der Klägerin??? habe doch einige Fragen, die mich brennend interessieren ( zum Verständnis ). Wie der Thementitel bereits hergibt, frage ich mich aktuell, ob der Titel aus einem Versäumnisurteil Räumung bestand besitzt, obgleich die Klägerin im Zeitraum bis zur Vollstreckung ( nach Urteilsausgang am selben Tag der Zustellung des Titels durch den GV ) das Mandat niedergelegt hat? Insebesondere interessiert mich der Aspekt des Versäumnisurteils und ein möglicher Antrag auf Aussetzung des Verfahrens unter gegebenen Umständen ( bspw. Strafanzeige anderes anhängiges Verfahren gegen die Klägerin aus Fall Räumung ). Ich bin höchst gespannt auf Eure Interpreationen! Gruß relevant |
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| AW: Räumungstitel trotz Niederlegung des Mandates der Klägerin??? Wie denn niedergelegt? |
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| AW: Räumungstitel trotz Niederlegung des Mandates der Klägerin??? Der Ausgangsthread ist etwas kryptisch formuliert... Mich würde unter anderem interessieren, ob der Titel rechtskräftig ist? Was soll niedergelgt sein? Das Urteil? Ein Anwaltsmandat? Irgendwas anderes? Gegen ein (erstes) Versäumnisurteil kann man Einspruch einlegen - Zweiwochenfrist ab Urteilszustellung beachten! Der Einspruch sollte begründet werden, wenn da irgendwelche strafrechtlichen Belange relevant sind, wird das Gericht das entsprechend berücksichtigen. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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