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Räumung von Schrauber Halle

Dies ist eine Diskussion zu Räumung von Schrauber Halle innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 19:55
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Räumung von Schrauber Halle

Schrauber X hat sich mit Freunde im alten Kuhstahl eingemietet wo die eine hälfte Vermiter Y gehört die andere hälfte vermiter B gehört. Vermieter Y hat mietsvertrag gemacht und B hat gesagt das man sein hälfte mit nutzen kann. Nun das Problem: X hat jetzt diese Halle seit 10jahren und B hat sein Stück weiter verkauft, an F der möchte jetzt den teil als Kuhstahl wieder nutzen und will das die Schrauber innerhalb eines monats räumen. Geht das so einfach? Muss dieser nicht Fristen einhalten und es gibt doch noch dazu das Gewohnheitsrecht. Also kann man da nich was drehen das die Schrauber nicht raus müssen.

DANKE SCHON MAL FÜR DIE ANTWORTEN
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  #2 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 20:31
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AW: Räumung von Schrauber Halle

wenn ich recht verstehe haben die schrauber den stall von b unentgeltlich seit 10 jahren (mit)benutzt. richtig...? und nun möchte der neue eigentümer, dass die schrauber räumen.

ja, da kann man nichts weiter drehen. es gibt auch kein gewohnheitsrecht oder so. es liegt eine sogenannte leihe vor und daher kann der eigentümer den stall von jetzt auch gleich zurückverlangen.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 20:53
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AW: Räumung von Schrauber Halle

das ist ja schlecht aber muss er nicht gesetzliche räumungsfristen ein halten und wie wären diese
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  #4 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 21:06
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AW: Räumung von Schrauber Halle

Zitat:
aber muss er nicht gesetzliche räumungsfristen ein halten und wie wären diese
es gibt keine gesetzlichen räumungsfristen. die gibt es nur bei wohnraum. daher könnte er tatsächlich von heute auf morgen die räumung verlangen.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 00:07
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AW: Räumung von Schrauber Halle

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
es gibt keine gesetzlichen räumungsfristen. die gibt es nur bei wohnraum. daher könnte er tatsächlich von heute auf morgen die räumung verlangen.
muß wieder mal beizeiten einschreiten
Zitat:
Vermieter Y hat mietsvertrag gemacht ...
zunächst sollte mal zum bestehenden Mietvertrag genauer ausgeführt werden!
__________________
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  #6 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 00:09
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AW: Räumung von Schrauber Halle

dieser mietsvertrag ist ohne angabe von größe der halle, also nicht erkenntlich wo diese halle aufhört.
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  #7 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 00:15
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AW: Räumung von Schrauber Halle

Zitat:
Zitat von Robi Beitrag anzeigen
dieser mietsvertrag ist ohne angabe von größe der halle, also nicht erkenntlich wo diese halle aufhört.
um eine einigermaßen seriöse Auskunft zu diesem fiktiven Problem zu erteilen ist die Kenntnis über den Inhalt des Mietvertrages von entscheidender Bedeutung.
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  #8 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 00:36
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AW: Räumung von Schrauber Halle

???

Es geht doch gar nicht um die korrekt angemietete Hälfte, sondern und die Hälfte von B ( jetzt F ), die mitbenutzt werden durfte. Dazu gab es neben dem Vertrag mit Y eine gesonderte Absprache mit B über die unentgetliche Nutzung der 2. Hälfte - der Leihe eben.

Nach bisheriger Fallbeschreibung, sehe ich nicht warum die Kenntnis des Vertrages den Sachverhalt ändert und die Einschätzung von zeiten unkorrekt wäre.

Ich ersuche um Erleuchtung....
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
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  #9 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 11:10
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AW: Räumung von Schrauber Halle

Hallo,

ich sehe das Ganze auch wie Onkelotto,

B's seitherige Hälfte wurde ohne Mietvertrag lediglich mit einer Absprache mit Y mitgenutzt, da liegt eine Leihe vor, die jederzeit widerrufen werden kann. Seht ihr das anders?

Gruß Jansiline
schielu likes this.
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  #10 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 11:54
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AW: Räumung von Schrauber Halle

Zitat:
Zitat von charles0308
muß wieder mal beizeiten einschreiten
das weiß ich ja immer sehr zu schätzen. aber hier is es mir ausnahmsweise mal voll unverständlich. hast du übersehen, dass es zwei verschiedene hallen-teile gibt, mit jeweils unterschiedlichen eigentümerinnen und nur die eine an die schrauber vermietet hat...?

@onkelotto, Jansiline
bin bei euch.
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