Dies ist eine Diskussion zu Rad- und Gehweg auf privatem Grundstück, Behörde stellt sich stur innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Rad- und Gehweg auf privatem Grundstück, Behörde stellt sich stur Gern würde ich wissen wollen, wie im nachfolgenden fiktiven Fall weiter verfahren werden kann: Annahme: A erwirbt von B zwei Grundstücke. Ein Flurstück ist eine Brachfläche, dass zweite Flurstück wird im Grundbuch als Verkehrsfläche bezeichnet. Auf diesem Flurstück verläuft seit ca. 20 Jahren ein kombinierter Rad- und Gehweg. Der Rad- und Gehweg ist der Bundesrepublik Deutschland zuzuordnen und wird verwaltet durch das Straßenverkehrsamt des zuständigen Bundeslandes. Aus dem Straßenverkehrsamt soll nunmehr ein Landesbetrieb gemacht werden. Ob der Rad- und Gehweg öffentlich gewidmet ist, lässt sich nicht nachvollziehen, die Landesbehörde erteilt hierzu auch keine Auskunft. Grunddienstbarkeiten oder Nutzungsrechte für den Rad- und Gehweg sind im Grundbuch nicht eingetragen. Wie es üblich ist, wenn fremder Grund und Boden genutzt wird, so will auch A die Fläche an den Landesbetrieb verpachten. Der Landesbetrieb geht aber auf seinen Vorschlag nicht ein, sondern will für einen Apel und ein Ei das Grundstück kaufen. A bietet darauf hin dem Landesbetrieb nochmals die Pacht an bzw. den Kauf zum ortsüblichen Grundstückspreis. Reaktionen des Landesbetriebes erfolgen nunmehr nicht mehr. Der Landesbetrieb schweigt sich aus und hofft, dass A die Puste ausgeht und das Grundstück weiterhin kostenlos genutzt werden kann. Meine Fragen aus der vorgenannten Darstellung sind: 1. Welche Möglichkeiten hätte A um den Abschluss eines Pachtvertrages durchzusetzen? 2. Wie kann A den Landesbetrieb mit legalen Mitteln unter Zuzwang setzen? Wenn ich richtig informiert bin, darf er den Rad- und Gehweg nicht zumachen bzw. abreißen lassen. 3. Welche Möglichkeiten hat A das Grundstück an das Land bzw. an den Bund zu verkaufen und dafür den ortsüblichen Grundstückspreis zu erzielen. Danke schon jetzt im Voraus für die Hilfe. |
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| AW: Rad- und Gehweg auf privatem Grundstück, Behörde stellt sich stur Guten Abend, kann mir zu diesem Problem wirklich keiner helfen??? |
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| AW: Rad- und Gehweg auf privatem Grundstück, Behörde stellt sich stur Zitat:
Sicher das es sich um eine Verkehrsfläche des Bundes handelt? Ansonsten, um welches Bundesland handelt es sich? Schau Dir das entsprechende StrG an. Hier am Beispiel Baden-Württember (§ 12 StrG) Hiernach hat der Träger der Straßenbaulast das Eigentum an dem Grundstück innerhalb von 5 Jahren zu erwerben. Geschieht dies nicht (auch keine dingliche Sicherung) und wurde dir Frist nicht gehemmt, so kann jeder Beteiligte die Entziehung des Rechts im Wege der Enteignung verlangen. Die Entschädigung ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Grundstückes zu bemessen. |
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| AW: Rad- und Gehweg auf privatem Grundstück, Behörde stellt sich stur Danke für die Antwort und Entschuldigung, dass ich erst jetzt antworte. Es handelt sich um das Bundesland Brandenburg. Im Grundbuch des benachbarten Grundstücks, über welches auch der Radweg verläuft, steht als Eigentümer die Bundesrepublik Deutschland drin. Insoweit dürfte auch dies eine Verkehrsfläche des Bundes sein. Baulastenverzeichnis? Wo kann ich so etwas erfahren? Wie gesagt auch bis heute habe ich keine Reaktion des Landesbetriebes erhalten. |
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| AW: Rad- und Gehweg auf privatem Grundstück, Behörde stellt sich stur Im Grundbuch steht doch "Verkehrsfläche". Demnach ist die Beschränkung doch bekannt! |
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| AW: Rad- und Gehweg auf privatem Grundstück, Behörde stellt sich stur Wie hilft mir das jetzt weiter, dass im Grundbuch die Fläche als Verkehrsfläche bezeichnet ist? |
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| AW: Rad- und Gehweg auf privatem Grundstück, Behörde stellt sich stur Zitat:
Es wurde "Verkehrsfläche" erworben und so wird auch genutzt! |
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| AW: Rad- und Gehweg auf privatem Grundstück, Behörde stellt sich stur "Mir nicht, aber bei der Lösung des Problems des A" Aber zurück zum Ernst der Lage. Ja, dem A war nach der Sachverhaltslage bekannt, dass es sich um eine Verkehrsfläche handelt. Aber auch eine Verkehrsfläche hat lt. dem amtlichen unabhängigen Gutachter einen Bodenwert. A zahlte in Höhe des Wertes den Kaufpreis. Das gezahlte Geld soll sich für A aber auch amortisieren, so wie sich auch der Erwerb der Brachfläche durch die Verpachtung armotisiert. So wie privatrechtlich eine Verpachtung der Brachfläche erfolgt ist, muss es doch auch möglich sein, dass der Landesbetrieb verpflichtet ist den Grund und Boden auf welchen er einen Radweg gebaut hat zu pachten. U. U. wurde der Radweg sogar ohne Einwilligung des ursprünglichen Eigentümers gebaut. Der Landesbetrieb gibt dazu keine Auskunft, ursprünglicher Eigentümer ist nunmehr leider verstorben. Landesbetrieb wollte oder konnte dem A auch nicht nachweisen, dass der Radweg jemals öffentlich gewidmet wurde. Der Radweg läuft wie bereits beschrieben, parallel zu einer Bundesstraße im Abstand von nehmen wir einmal an 2,00 - 3,00 m, außerhalb der Ortschaft. Wenn ich das Straßenverkehrsgesetz richtig lese, braucht bei Rad- und gehwegen an Bundesstraßen keine öffentliche widmung erfolgen, wenn diese direkt neben der Bundesstraße verlaufen. |
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