Dies ist eine Diskussion zu RA Rechnung wg. Verzug beim Hauskauf innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| RA Rechnung wg. Verzug beim Hauskauf Fall Gerd hat ein Haus gekauft und der Kaufpreis sollte bis zum 15. August bezahlt werden. Also die Frist lief bis zum 15. August, andernfalls steht im Kaufvertrag etwas von Säumniszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins. Gerd hat den Verkäufer vorher informiert, da es Probleme mit meiner Finanzierung gab und ihm gesagt, dass es mit der Bezahlung etwas länger dauern könnte. Am 20. August bekam Gerd dann ein Schreiben vom Rechtsanwalt des Verkäufers in welchem er den Verzug anzeigt und er gleichzeitig für seine außergerichtliche Tätigkeit aufgrund des Streitwertes = Kaufpreis Immobilie eine Rechnung stellt in höhe von 2.xxx € Jetzt meine Frage, muss Gerd die RA Rechnung bezahlen weil er sich In Verzug befand? Ich dachte eigentlich das der Verkäufer das Geld über den zuständigen Notar einfordern müsse oder von Gerd vor Einschaltung eines RA`s eine Mahnung bzw Anzeige des Verzuges zustellen muss. Der Kaufpreis wurde 2 Werktage nach Eingang des Schreibens bezahlt inkl. der Verzugszinsen, der Anwalt besteht aber auf sein Geld und 2.xxx € für ein 5-zeiliges Schreiben finde ich doch etwas übertrieben. Vielen Dank im voraus für Ihre Ratschläge M. Mohr Geändert von Martin Mohr (17.09.2010 um 16:19 Uhr). |
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| AW: RA Rechnung wg. Verzug beim Hauskauf Ich gehe davon aus, dass hier ein Druckfehler vorliegt und es statt "meiner" "seiner" heißen soll. Gerd war unbestreitbar in Verzug. Der Verkäufer konnte deshalb einen RA einschalten, den Gerd auch bezahlen muss! |
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