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RA Forderungen ins GB (?)

Dies ist eine Diskussion zu RA Forderungen ins GB (?) innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.08.2007, 15:57
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RA Forderungen ins GB (?)

Wäre folgende Konstellation denkbar:

Hauseigentümer A will sich von RA und StB beraten lassen.

Könnte man die Kosten für die Beratung (ca. 25.000 €) durch eine Grundschuld im GB sichern lassen ?
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  #2 (permalink)  
Alt 31.08.2007, 18:24
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AW: RA Forderungen ins GB (?)

Zitat:
Zitat von arcangel71
Wäre folgende Konstellation denkbar:

Hauseigentümer A will sich von RA und StB beraten lassen.

Könnte man die Kosten für die Beratung (ca. 25.000 €) durch eine Grundschuld im GB sichern lassen ?
Wenn kein Titel vorhanden ist, nur unter Mitwirkung von A
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  #3 (permalink)  
Alt 04.09.2007, 20:23
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AW: RA Forderungen ins GB (?)

Der Hauseigentümer kann grds. jeder Person eine Grundschuld an seinem Grundstück bestellen und diese im Grundbuch eintragen lassen.
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