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Putzschaden an Fassade wegen Fahnenhalterung

Dies ist eine Diskussion zu Putzschaden an Fassade wegen Fahnenhalterung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.04.2009, 12:55
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Putzschaden an Fassade wegen Fahnenhalterung

Im fiktiven Mehrfamilienhaus der großen Wohnungsgesellschaft W hat ein Mieter M eine (mobile) Fahnenhalterung an einem Balkonpfeiler (verputzter Beton) mit einer großen Metallschelle angebracht.
Diese Fahnenhalterung wurde nie beanstandet und auch nicht beim Anstrich des gesamten Hauses entfernt.

Nach Auszug des Mieters M wird diese Wohnung so wie sie ist in Privatbesitz des A verkauft. Nach 2 Jahren werden Schäden am Mauerwerk unter der Schelle festgestellt.

Frage:
Wer muß die Putzschäden beseitigen (die gesamte Eigentümergemeinschaft oder der A als Eigentümer der Wohnung) ?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.04.2009, 16:20
V.I.P.
 
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AW: Putzschaden an Fassade wegen Fahnenhalterung

Zitat:
Zitat von kaiuwe
Wer muß die Putzschäden beseitigen (die gesamte Eigentümergemeinschaft oder der A als Eigentümer der Wohnung) ?
Die Gemeinschaft!
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  #3 (permalink)  
Alt 30.04.2009, 20:43
V.I.P.
 
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AW: Putzschaden an Fassade wegen Fahnenhalterung

Zitat:
Zitat von schielu
Die Gemeinschaft!
was gibt dir die gewissheit ?
ist die privat angebrachte schelle mit dem kauf der wohnung nicht zum privaten besitz des A geworden ? und haftet der dann nicht für unsachgemäße anbringung und eren folgeschäden ?
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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