Dies ist eine Diskussion zu Provisionsvertrag zwischen Privatperson mit Gesellschaften innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Provisionsvertrag zwischen Privatperson mit Gesellschaften Mal eine Frage zu einem Provisionsvertrag zwischen einer Privatperson mit weiteren Gesellschaften aus dem Immobilienbereich. Die Privatperson vermittelt also ein Geschäft und will seinen Kontakt schützen und sich ebenso die Provision bestätigen lassen. Somit setzt er einen Vertrag auf, den die anderen (die Gesellschaften) unterschreiben sollen. Darf eine Privatperson überhaupt einen Vertrag mit Gesellschaften abschließen und inwieweit ist dieser gültig? Recht herzlichen Dank im Voraus! Grüße Chico |
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| AW: Provisionsvertrag zwischen Privatperson mit Gesellschaften Zitat:
Natürlich gibt es auch Ausnahmen, doch dazu sind die Info zu dürftig.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Provisionsvertrag zwischen Privatperson mit Gesellschaften Hi Remby, zunächst vielen Dank für Deine Antwort. Im Prinzip ist es nur ein Vermittlungsgeschäft, die eine Privatperson abschließt, aber seine Kontakte halt schützen möchte. Die Provisionsregelung ist ebenso im Vertrag, den die Privatperson selbst entworfen hat. Vielen Dank nochmals! Chico |
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| AW: Provisionsvertrag zwischen Privatperson mit Gesellschaften AW: Provisionsvertrag zwischen Privatperson mit Gesellschaften -------------------------------------------------------------------------------- Hi Remby, zunächst vielen Dank für Deine Antwort. Im Prinzip ist es nur ein Vermittlungsgeschäft, die eine Privatperson abschließt, aber seine Kontakte halt schützen möchte. Die Provisionsregelung ist ebenso im Vertrag, den die Privatperson selbst entworfen hat. Vielen Dank nochmals! Chico |
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| AW: Provisionsvertrag zwischen Privatperson mit Gesellschaften Zitat:
Es gibt Gelegenheitsmakler (auch Privatperson) aber was ist mit Kontaktschutz gemeint? Das ganze Thema ist reichlich kompliziert! |
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| AW: Provisionsvertrag zwischen Privatperson mit Gesellschaften Hi schielu, vielen Dank für die Info´s. Mit Kontaktschutz ist die Kundenschutzvereinbarung gemeint, in der geregelt wird, dass die Gegenseite den Kunden nicht kontaktieren darf. Meine Frage bezieht sich allgemein darauf, ob eine Privatperson einen Vertrag aufsetzen kann, der auch rechtskräftig ist und nicht von Anfang an nichtig, weil z. B. eine Privatperson gesetzlich keinen Vertrag mit Gesellschaften abschließen darf oder weiß der Geier was.... )Vielen Dank nochmals. Chico |
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| AW: Provisionsvertrag zwischen Privatperson mit Gesellschaften Zitat:
Sag doch mal deutlich um was es geht! Will evtl ein Privatmensch einen Maklervertrag mit einer Gesellschaft abschließen? Wenn ja, was will er z.B mit einem "Kontaktverbot" erreichen usw.? |
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| AW: Provisionsvertrag zwischen Privatperson mit Gesellschaften Hi Schielu, nein, keinen Maklervertrag, aber eine Kundenschutzvereinbarung, was halt üblich ist. Aber die Angelegenheit hat sich jetzt erübrigt, weil er abgesprungen ist, also der Privatmensch. Anscheinend hat er sich das anders überlegt... Trotzdem vielen Dank! Chico |
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