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Provisionsfälligkeit Nachweisvermittler Immobilienvermittlung

Dies ist eine Diskussion zu Provisionsfälligkeit Nachweisvermittler Immobilienvermittlung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.07.2009, 13:58
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Provisionsfälligkeit Nachweisvermittler Immobilienvermittlung

Folgender Fiktiver Fall:
A schließt mit einem Nachweisvermittler B einen Auftrag über die Vermittlung eines Immobiliengeschäftes ab.

Die Provision wird mit dem Nachweis der vorgenannten Investitionsmöglichkeit geschlossen.

Ab wann ist dieser Nachweis erbracht damit die Provision fällig wird?
Ist die Provision auch fällig, falls die zu Grunde liegenden Berechnungen der Beratung seitens B nicht eingehalten werden können und A sich nicht für den Abschluss entschließt?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.07.2009, 14:57
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AW: Provisionsfälligkeit Nachweisvermittler Immobilienvermittlung

Zitat:
Zitat von qwertz
Ab wann ist dieser Nachweis erbracht damit die Provision fällig wird?
Der Nachweis ist erbracht, wenn der Käufer die Vertragsgelegenheit nachgewiesen ist. Die Provision ist fällig, wenn ein Kaufvertrag geschlossen wurde.

Zitat:
Ist die Provision auch fällig, falls die zu Grunde liegenden Berechnungen der Beratung seitens B nicht eingehalten werden können und A sich nicht für den Abschluss entschließt?
Nein. ohne Kaufvertrag kein Provisionsanspruch!
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  #3 (permalink)  
Alt 24.07.2009, 15:51
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AW: Provisionsfälligkeit Nachweisvermittler Immobilienvermittlung

Zitat:
Zitat von schielu
Der Nachweis ist erbracht, wenn der Käufer die Vertragsgelegenheit nachgewiesen ist. Die Provision ist fällig, wenn ein Kaufvertrag geschlossen wurde.
DH: auch bei Beauftragung eines Nachweismaklers?

>>Der A beauftragt den vorstehend in dieser Vereinbarung angegebenen Vermittler B als Nachweismakler uns die mit dem Auftrag näher bezeichnete Investitionmöglichkeit zu vermiiteln. Dieser Auftrag ist verbindlich. Zur Durchführung des Erbersvorganges wird/wurde ein Kaufvertragsangebot beurkundet.

Gesamtkaufpreis: 12345 Euro

Der Vermittler erhält vom Auftraggeber eine Provision in Köhe von 3% des Gesamtkaufpreises zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese Provision wird mit dem Nachweis der vorgenannten Investitionsmöglichkeit fällig..
<<

Zitat:
Zitat von schielu
Nein. ohne Kaufvertrag kein Provisionsanspruch!
Ohne wenn und aber??? (siehe oben)
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  #4 (permalink)  
Alt 24.07.2009, 16:15
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AW: Provisionsfälligkeit Nachweisvermittler Immobilienvermittlung

Zitat:
Zitat von qwertz
Ohne wenn und aber??? (siehe oben)
Ja! § 652 Abs. 1 BGB und die dazu bisher erfolgte Rechtssprechung sind sowas von eindeutig! Diese Provisionsklausel ist nichtig!
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  #5 (permalink)  
Alt 24.07.2009, 16:30
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AW: Provisionsfälligkeit Nachweisvermittler Immobilienvermittlung

Zitat:
Zitat von schielu
Ja! § 652 Abs. 1 BGB und die dazu bisher erfolgte Rechtssprechung sind sowas von eindeutig! Diese Provisionsklausel ist nichtig!
..unter welchen Umständen kommt dann § 652 Abs.2 in Betracht?
§ 652
(2) Aufwendungen sind dem Mäkler nur zu ersetzen, wenn es vereinbart ist. Dies gilt auch dann, wenn ein Vertrag nicht zustande kommt.
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  #6 (permalink)  
Alt 24.07.2009, 16:57
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AW: Provisionsfälligkeit Nachweisvermittler Immobilienvermittlung

Zitat:
Zitat von qwertz
..unter welchen Umständen kommt dann § 652 Abs.2 in Betracht?
§ 652
(2) Aufwendungen sind dem Mäkler nur zu ersetzen, wenn es vereinbart ist. Dies gilt auch dann, wenn ein Vertrag nicht zustande kommt.
Das bedeutet, dass der Makler mit seinem Partner vereinbaren kann, dass dieser seine Kosten (Werbung etc.) übernimmt bzw. gehabte Auwendungen ersetzt, wenn er vertragsbrüchig wird. Wobei die Rechtssprecheung dazu allerdings sehr enge Grenzen setzt!
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