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Provisionsanspruch?

Dies ist eine Diskussion zu Provisionsanspruch? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 24.06.2008, 18:13
V.I.P.
 
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Provisionsanspruch?

Folgender Sachverhalt: Ein Grundstückseigentümer V schließt einen Allein-Makler-Vertrag mit einem Makler M1 ab. Während der auf ein Jahr befristeten Vertragslaufzeit schließt V einen weiteren Vertrag mit dem Makler M2 ab. Nunmehr (da beide Verträge laufen) kommt es zu einem Vertragschluss zwischen V und dem Käufer K, die Provision streicht M2 ein, da dieser den letzten Kontakt zum K hatte. M1 hatte zuvor auf Bitten des K durch Besprechungen mit dem V erreicht, dass der Verkaufspreis gesenkt wurde und somit den Verkauf ermöglicht.
Fragen: Steht dem M1 ein Provisionsanspruch gegen den V zu? Immerhin ist der Verkauf ja erfolgt, mitgewirkt hat er ebenfalls, auch wenn der Vertrag dann formal über M2 abgeschlossen wurde.
Oder hat M1 einen Schadensersatzanspruch gegen den V, da dieser vertragswidrig einen weiteren Makler beauftragt hat?
Danke für alle Antworten oder weiterführenden Hinweise!
Marcus
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  #2 (permalink)  
Alt 25.06.2008, 15:30
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AW: Provisionsanspruch?

Wer war provisionspflichtig, der Käufer oder der Verkäufer, von wem hat M2 die Provision kassiert?
War M1 an dem Verkauf an K beteiligt oder hat er nur die Angebotspreisreduktion mit V erreicht?
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  #3 (permalink)  
Alt 25.06.2008, 16:05
V.I.P.
 
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AW: Provisionsanspruch?

Provisionspflichtig war laut Makler-Vertrag der Verkäufer V, M2 hat von eben diesem Verkäufer seine Provision kassiert.
M1 war an dem Verkauf insoweit beteiligt, dass er mit dem K verhandelt hat, welcher ihm mitteilte, dass dieser Preis zu hoch sei, ein geringerer aber akzeptiert würde. Daraufhin hat M1 mitdem V geredet, woraufhin der Preis wie gewünscht reduziert wurde. Davon wurde dann der K informiert durch M1.
Gruß
Marcus
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  #4 (permalink)  
Alt 25.06.2008, 16:36
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AW: Provisionsanspruch?

Zitat:
Zitat von marcus.summer
Provisionspflichtig war laut Makler-Vertrag der Verkäufer V, M2 hat von eben diesem Verkäufer seine Provision kassiert.
M1 war an dem Verkauf insoweit beteiligt, dass er mit dem K verhandelt hat, welcher ihm mitteilte, dass dieser Preis zu hoch sei, ein geringerer aber akzeptiert würde. Daraufhin hat M1 mitdem V geredet, woraufhin der Preis wie gewünscht reduziert wurde. Davon wurde dann der K informiert durch M1.
Damit hat der V einen Riesenfehler begangen. Der Kaufvertrag war (zumindest mitursächlich) durch M1 zustande gekommen. Der M2 hätte von V auf den Umstand, dass der K bereits von M1 nachgewiesen war, (Vorkenntnis) aufmerksam machen müssen. Jetzt hat er 2 x Provision "an der Backe"!
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  #5 (permalink)  
Alt 25.06.2008, 16:42
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AW: Provisionsanspruch?

Dacht ich's mir doch... Aber es soll ja Verkäufer geben, die erst Handeln und dann Nachdenken...
Gruß
Marcus
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  #6 (permalink)  
Alt 25.06.2008, 17:53
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AW: Provisionsanspruch?

Zitat:
Zitat von marcus.summer
Dacht ich's mir doch... Aber es soll ja Verkäufer geben, die erst Handeln und dann Nachdenken...
Das ist richtig, Makler aber manchmal auch!
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  #7 (permalink)  
Alt 26.06.2008, 11:08
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AW: Provisionsanspruch?

Auch das sei unstreitig gestellt!
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