Dies ist eine Diskussion zu Protokoll von Eigentümerversammlung/Wie lange Zeit innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Protokoll von Eigentümerversammlung/Wie lange Zeit Angenommen eine Wohnungseigentümergemeinschaft A besteht seit über 20 Jahren aus etwa 50 Parteien. Der Verwalter hat bisher gut gearbeitet aber nun hat der Sohn B das Geschäft übernommen. Ich habe mal gehört, dass man bei den beschlüssen der Eigentümerversammlung etwa 14 Tage Zeit hat um Einspruch einzulegen. Nur wie schauts aus, wenn der neue Verwalter B die Protokolle (trotz Protest von verschiedenen Eigentümern) nicht mehr rausschickt (lt. ussage von B wegen akuter Zeitnot). Wenn alle die Protokolle erst mit 1 oder 2 Jahren Verspätung bekommen (vorher liegen die auch nicht irgendwo zur Abholung bereit) kann man dann auch noch 14 Tage nach Zugang einspruch einlegen?Danke schonmal |
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| AW: Protokoll von Eigentümerversammlung/Wie lange Zeit Hallo, also die Einspruchsfrist beträgt 4 Wochen... Was für n Verwaltervertrag besteht denn? wenn der schon sooooo lange besteht, könnte man sich ja evtl. nach nem neuen Verwalter umsehen.. und dem bestehenden sagen "horch zu - entweder innerhalb von.... erhalten wir die protokolle - wie wir es von ihrem vater gewohnt sind - ODER n neuer verwalter kommt"... |
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| AW: Protokoll von Eigentümerversammlung/Wie lange Zeit Die Anfechtungsfrist beträgt gemäß § 46 Absatz 1 Satz 2 WEG n.F. einen Monat. Dabei kommt es nicht auf den Zugang des Protokolls an, sondern auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung. |
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