Dies ist eine Diskussion zu Privatverkauf eines Hauses bei bestehenden Maklervertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Privatverkauf eines Hauses bei bestehenden Maklervertrag folgender Fall: Hans sucht ein Haus seit 3 Monaten und findet leider keins. Ein Arbeitskollege bekommt dies zu hören und informiert Hans das sein Nachbar ein Haus verkaufen will. Hans besichtigt das Haus, da er ja weis wo sein Kollege wohnt findet er es auch mühe los. Hans findet das Haus toll und will es kaufen. Bei den Preisverhandlungen bekommt Hans vom Verkäufer eröffnet das dieser schon vor drei Monaten einen Makler beauftragt hatte. Es waren wohl auch schon 3 Interessenten vor Ort, allerdings wollten 2 das Haus nicht und der dritte konnte es nicht finanzieren. Es kam kein Verkauf über den Makler zustande. Der Verkäufer hat mit dem Makler einen Vertrag über 1 Jahr. Hans hatte keinerlei Kontakt mit dem Makler, nur mit dem Kollegen und dem Verkäufer. Die Fragen: 1) Ist eine Frist von einem Jahr zulässig? oder anfechtbar? 2) Kann der Verkäufer vom Vertrag mit dem Makler zurücktreten? Falls der Vertrag gilt: 3) Muß Hans die volle Courtage von 3,56% zahlen obwohl er nie Kontakt zum Makler hatte? 4) Wie verhält sich Hans nun richtig um möglichst wenig Courtage zuzahlen? Makler anrufen und verhandeln oder soll gegebenenfalls den Kollegen anrufen lassen, der Hans tatsächlich vermittelt hat, um mit dem Makler eine Provision zu verhandeln die er dann entsprechend an Hans weiterleitet? Viele Grüße Geändert von Hauskauf25 (18.03.2008 um 02:16 Uhr). Grund: Tippfehler |
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| AW: Privatverkauf eines Hauses bei bestehenden Maklervertrag Das kommt auf die Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Makler an. Ich kenne einige Fälle, in denen der Verkäufer im Vertrag mit dem Makler vermerkt hat, dass er das Objekt auch während der Laufzeit dieses Vertrages provisionsfrei an Interessenten veräußern kann, die eben nicht durch den Makler von dem Objekt erfahren. Allerdings lassen sich die wenigsten Makler darauf ein. In Ihrem fiktiven Fall könnte man jedoch sicher mit dem Makler verhandeln, dass zumindest die Provision für den Käufer nicht anfällt... Laufzeiten für Maklerverträge über 1 Jahr sind inzwischen - leider - sehr häufig, weil die Makler den Kunden so lange wie möglich an sich binden wollen. Dumm, wenn der Kunde sich darauf einlässt und dann ewig nichts passiert...weil der Makler entweder untätig ist oder nur Klientel bringt, die das Objekt gar nicht wirklich kaufen kann oder will - alles schon vorgekommen!!! |
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| AW: Privatverkauf eines Hauses bei bestehenden Maklervertrag Grundsätzlich kann der Verkäufer verkaufen wann und an wen er will! Je nach Vereinbarung mit dem Makler kann er allerdings schadensersatzpflichtig werden. (Die Vereinbarungen dazu müssen allerdings individuell ausgehandelt sein.) Ein Maklervertrag mit Jahreslaufzeit ist OK. Gegen Hans hat der Makler überhaupt keinen Anspruch weil er mit diesem kein Vertragsverhältnis hat. Der Verkäufer kann allerdings darauf bestehen, dass Hans die Provision übernemmt und davon den Verkauf an ihn abhängig machen. Ich würde dem Verkäufer anbieten das Haus zu einem Betrag X zu kaufen und ihm überlassen, wie er sich mit dem Makler einigt. Klar ist, dass der Verkäufer an Hans nicht verkaufen muss, wenn der sich nicht an seine Bedingungen hält. Umgekehrt gilt das Gleiche natürlich auch für Hans. |
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