Dies ist eine Diskussion zu Privatstrasse Saniert, Anlieger verweigert Kostenbeteiligung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Privatstrasse Saniert, Anlieger verweigert Kostenbeteiligung nehmen wir einmal an, 8 Parteien gehört ein Privatweg, welcher als Grunddienstbarkeiten eingetragen hat, dass der Weg den öffentlichen versorgungsfahrzeugen (Feuerwehr,Polizei, Krankenwagen und Müllabfuhr) ein fahrrecht eingeräumt wird und das die Strasse befahrbar und begehbar zu halten ist. Die Strasse ist als Privatweg mit befahren und benutzen auf eigene Gefahr (behördlich abstimmt) gekennzeichnet. Es 4 weitere Anlieger, von denen 3 nachweislich die Strasse benutzen. 2 davon haben eine Garagenausfahrt auf den Privatweg. Die 4 Anlieger sind nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen und haben auch keine weitere Grunddienstabrkeit eingetragen. Es sind Eckgrundstücke, die zur Erschließung ihrer Grundstücke nicht auf die Privatstrasse angewiesen sind. Die Eigentümer beschließen, unabhängig von den Eigentumsanteilen nach Anlieger die Kosten zu verteilen. Die Nichteigentümer sollen ein Fahrrecht ausgesprochen bekommen, wenn Sie sich an den Kosten (mit einem niedrigeren Betrag 400 die Eigentümer, 270 die Nichteigentümer) beteiligen. 3 Parteien beiteiligen sich problemlos an der unaufschiebbaren Straßensanierung. Die 4. partei weigert sich unter heranziehung fdenscheinigster Argumente - Sprecher muss Vollmachten vorlegen, - Rechnungskopien sollen vorgelegt werden - Kostenverteiler wird als unsachgemäß moniert ......... Die Eigentümergemeinschaft bietet der Dame letztmalig an sich an den Kosten zu beteiligen, andernfalls wird ihr die Nutzung der Strasse untersagt. Die dame droht an, in diesem falle gerichtlich feststellen zu lassen, wer bei ihr vor dem Grundstück Winterdienst zu leisten habe (hat bisher aber nicht wahrgenommen), bietet nur 153 Euro an und will diese noch eine eine andere Nichteigentümerin leisten, die sich deren Meinung nach zu hoch an den Kosten beteiligt hat. Was würdet Ihr weiter unternehmen! |
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| AW: Privatstrasse Saniert, Anlieger verweigert Kostenbeteiligung Nur mal so gefragt: Was soll "fadenscheinig" daran sein, wenn ein Eigentümer hinsichtlich einer gemeinsamen Baumaßnahme - von dem, der offenbar mit ihm verhandelt, eine ordentliche Bevollmächtigung durch die anderen Miteigentümer verlangt und - Nachweise über tatsächliche Kosten in Form von Rechnungskopien verlangt ??? Wenn die Dame Miteigentümerin ist, wird ihr die Eigentümergemeinschaft kaum so einfach die Nutzung (und dadurch quasi das Miteigentum) entziehen können. Irgendwie ist der Sachverhalt aber auch ziemlich wirr - es fehlen Informationen, wer was als Eigentum hat und was genau im Grundbuch hinsichtlich des Weges steht. Ralf |
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