Dies ist eine Diskussion zu Privater Grundstücksverkauf mit Auflagen der Gemeinde innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Privater Grundstücksverkauf mit Auflagen der Gemeinde angenommen es soll ein Baugrundstück von privat veräußert werden, wobei die Gemeinde vom Eigentümer verlangt, dass er es zu den gleichen Konditionen wie im ursprünglichen Kaufvertrag verkauft wird. Nun erlaubt die Gemeinde allerdings, dass der Verkäfuer seine bis dato angefallenen Kosten, wie Grunderwerbsteuer und Notargebühren, sowie einen Inflationsausgleich an den Käufer weitergibt. Diese dürfen allerdings nicht auf den qm-Preis aufgeschlagen werden, sondern sollen gesondert behandelt werden. Wie könnte der fiktive Verkäufer die zusätzlichen "Gebühren" vertraglich mit dem Käufer festhalten? Hoffentlich versteht ihr mein wirres Geschreibsel... ![]() Viele Grüße, Violaa |
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| AW: Privater Grundstücksverkauf mit Auflagen der Gemeinde Da der Verkauf ohnehin von einem Notar beurkundet werden muss, bietet sich an, sich von ihm beraten zu lassen, wie diese Kosten deklariert werden können. |
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| AW: Privater Grundstücksverkauf mit Auflagen der Gemeinde Zitat:
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| AW: Privater Grundstücksverkauf mit Auflagen der Gemeinde Also in dem Vertrag stände dann etwas wie: Zitat:
Daraufhin hat ihm die Gemeinde in diesem fiktiven Fall folgendes schriftlich mitgeteilt: Zitat:
![]() Falls die Gemeinde diese Auflagen fordern darf, wird der Verkäufer sich vom zuständigen Notar beraten lassen. Vielen Dank für den Tipp. |
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| AW: Privater Grundstücksverkauf mit Auflagen der Gemeinde Ich vermute, dass das Bauland verggünstig von der Gemeinde erworben wurde. Die Gemeinde besteht darauf, dass gebaut wird. Es wurde nicht bebaut, sondern soll weiter verkauft werden. Die Gemeinde stellt hiermit Zitat:
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| AW: Privater Grundstücksverkauf mit Auflagen der Gemeinde Huhu, ja, sicher, er kann leider (*seufz*) aus beruflichen Gründen nicht länger dort bauen, sondern zieht in eine andere Stadt. Das Grundstück wurde damals zu einem ortsüblichen Preis (er war im neuen Baugebiet sogar höher, als andere freie Grundstücke im Ort) gekauft, allerdings sollen, wie du schon richtig festgestellt hast, Spekulationsgeschäfte unterbunden werden. Der Verkäufer möchte nun nur die bisher entstandenen Aufwendungen an den neuen Käufer weitergeben, dies hat ihm der Bürgermeister der Gemeinde gestattet, da dies wohl schon öfter so gehandhabt wurde. Diese Aufwendungen sollen halt in einem anderen Vertrag festgehalten werden. Und über das "wie" herrschte Unklarheit. Der jetzige Eigentümer wird sich nun mit dem zuständigen Notar in Verbindung setzen. Vielen Dank für eure Antworten. |
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