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Privater Grundstücksverkauf mit Auflagen der Gemeinde

Dies ist eine Diskussion zu Privater Grundstücksverkauf mit Auflagen der Gemeinde innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  • 1 Post By nieselpriem
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  #1 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 13:25
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Privater Grundstücksverkauf mit Auflagen der Gemeinde

Hallo,

angenommen es soll ein Baugrundstück von privat veräußert werden, wobei die Gemeinde vom Eigentümer verlangt, dass er es zu den gleichen Konditionen wie im ursprünglichen Kaufvertrag verkauft wird.

Nun erlaubt die Gemeinde allerdings, dass der Verkäfuer seine bis dato angefallenen Kosten, wie Grunderwerbsteuer und Notargebühren, sowie einen Inflationsausgleich an den Käufer weitergibt. Diese dürfen allerdings nicht auf den qm-Preis aufgeschlagen werden, sondern sollen gesondert behandelt werden.

Wie könnte der fiktive Verkäufer die zusätzlichen "Gebühren" vertraglich mit dem Käufer festhalten?

Hoffentlich versteht ihr mein wirres Geschreibsel...

Viele Grüße,
Violaa
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Alt 25.01.2012, 13:52
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AW: Privater Grundstücksverkauf mit Auflagen der Gemeinde

Da der Verkauf ohnehin von einem Notar beurkundet werden muss, bietet sich an, sich von ihm beraten zu lassen, wie diese Kosten deklariert werden können.
schielu likes this.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 13:56
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AW: Privater Grundstücksverkauf mit Auflagen der Gemeinde

Zitat:
(...) angenommen es soll ein Baugrundstück von privat veräußert werden, wobei die Gemeinde vom Eigentümer verlangt, dass er es zu den gleichen Konditionen wie im ursprünglichen Kaufvertrag verkauft wird. (...)
Bitte mitteilen, auf welcher Grundlage die Gemeinde die Forderung an einen Kaufvertrag zwischen Privaten stellt.
  • Einheimischenmodell ?
  • Ehemaliges gemeindliches Grundstück oder Bundesgrundstück mit Auflagen im Rahmen der Nutzungsbeschränkung auf den Zeitraum x und ggf Nachforderungsklauseln ?
  • Sonstige Verträge/Vereinbarungen ?
Liegt nichts derartiges vor, kann die Gemeinde eine solche Forderung nicht begründen.
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  #4 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 15:06
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AW: Privater Grundstücksverkauf mit Auflagen der Gemeinde

Also in dem Vertrag stände dann etwas wie:
Zitat:
Unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Vertragsgrundstück ganz oder teilweise unbebaut weiterveräußert wird, ist der Veräußerer zum Wiederkauf des Vertragsgrundstücks zu den gleichen Bedingungen berechtigt, zu denen sie der Erwerber heute erworben hat.
Der Eigentümer hat dann bei der Gemeinde formlos angefragt, ob diese vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen wollen würde.
Daraufhin hat ihm die Gemeinde in diesem fiktiven Fall folgendes schriftlich mitgeteilt:

Zitat:
[...], dass von Seiten der Gemeinde XY mit einem Weiterverkauf zu den Konditionen des bestehenden Kaufvertrags Einverständnis besteht.]
Der aktuelle Eigentümer versteht den Brief so, dass die Gemeinde einerseits keinen Gebrauch vom Vorkaufsrecht machen will, aber trotzdem Auflagen zum Verkauf macht.

Falls die Gemeinde diese Auflagen fordern darf, wird der Verkäufer sich vom zuständigen Notar beraten lassen. Vielen Dank für den Tipp.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 19:12
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AW: Privater Grundstücksverkauf mit Auflagen der Gemeinde

Ich vermute, dass das Bauland verggünstig von der Gemeinde erworben wurde. Die Gemeinde besteht darauf, dass gebaut wird. Es wurde nicht bebaut, sondern soll weiter verkauft werden. Die Gemeinde stellt hiermit
Zitat:
Unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Vertragsgrundstück ganz oder teilweise unbebaut weiterveräußert wird, ist der Veräußerer zum Wiederkauf des Vertragsgrundstücks zu den gleichen Bedingungen berechtigt, zu denen sie der Erwerber heute erworben hat.
sicher, dass der Käufer mit dem Bauland nicht spekuliert und einen Gewinn erzielt.
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Alt 26.01.2012, 12:08
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AW: Privater Grundstücksverkauf mit Auflagen der Gemeinde

Huhu,

ja, sicher, er kann leider (*seufz*) aus beruflichen Gründen nicht länger dort bauen, sondern zieht in eine andere Stadt.
Das Grundstück wurde damals zu einem ortsüblichen Preis (er war im neuen Baugebiet sogar höher, als andere freie Grundstücke im Ort) gekauft, allerdings sollen, wie du schon richtig festgestellt hast, Spekulationsgeschäfte unterbunden werden.
Der Verkäufer möchte nun nur die bisher entstandenen Aufwendungen an den neuen Käufer weitergeben, dies hat ihm der Bürgermeister der Gemeinde gestattet, da dies wohl schon öfter so gehandhabt wurde.
Diese Aufwendungen sollen halt in einem anderen Vertrag festgehalten werden. Und über das "wie" herrschte Unklarheit.
Der jetzige Eigentümer wird sich nun mit dem zuständigen Notar in Verbindung setzen.

Vielen Dank für eure Antworten.
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