Dies ist eine Diskussion zu Priv.schriftl. Abtretung von GS... mit kleinen Haken... innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Priv.schriftl. Abtretung von GS... mit kleinen Haken... A ist Grundstückseigentümerin. B hat ein eingetragenes Grundpfandrecht (Briefgrundschuld) gegenüber der A. Weiterhin hat B 2009 eine Auflassungsvormerkung ins GB eintragen lassen. Zwischenzeitlich ist A insolvent. B, die kurzfristig Geld von C möchte, will dieser das Grundpfandrecht am Grundstück der A abtreten. C würde den orig. Brief erhalten, ebenso die original Bestellungsurkunde. Frage: Stellt die Tatsache, dass B eine Auflassungsvormerkung hat, die älter als die GS ist, ein Problem für die evtl. Durchsetzbarkeit der Ansprüche der C dar? Ich hoffe die Frage ist verständlich formuliert... Danke für jeden Tip, die Sache brennt und ich muss heute eine Entscheidung treffen ob - im fiktiven Fall - die GS als Sicherungsmittel zu akzeptieren ist. Danke euch |
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| AW: Priv.schriftl. Abtretung von GS... mit kleinen Haken... Die AV ist unabhängig von der Grundschuld. Die GS kann verschiedenartig abgetreten werden. Maßgeblich ist die Übergabe des Briefes, http://www.privatimmobilien.de/gloss...undschuld.html
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Priv.schriftl. Abtretung von GS... mit kleinen Haken... Goldwert, die Info! ![]() Abtretungserklärung und Brief liegen im orig. vor. Es sollte also keine Probleme geben. Danke :-) Ganz dunkel hats geklingelt beim Thema BRIEFgrundschuld. Komisch ist nur... Ich hab mich mit 2 Kollegen beraten, beide schauten so dumm aus der Wäsche wie ich :-( Wenn die Übertragung der Briefgrundschuld so unkompliziert ist, frage ich mich warum da keiner drauf gekommen ist. Für mich war es ja der erste Fall, für die anderen kann das aber unmöglich zutreffen... Danke dir Schielu |
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