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Platz vor der Garage als Sondereigentum

Dies ist eine Diskussion zu Platz vor der Garage als Sondereigentum innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 27.09.2007, 00:24
Boardneuling
 
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Question Platz vor der Garage als Sondereigentum

Hallo erstmal,

habe schon gegoogelt (dabei aufs Forum gestossen) und hier die Suche benutzt ... nur habe ich leider nichts passendes gefunden

Stellen wir uns folgende Situstion vor.

Eigentümergemeinschaft mit 8 Parteien.
Eigentümer bewohnen alle selbst die Wohnung.
Jede Partei hat eine Einzelgarage.
Eigentümer X hat die letzte Garage im Hof.
Steht X eine Sondernutzung für den Platz vor seiner Garage zu?? (um zB nur sein Auto davor zustellen)
Braucht X eine Zustimmung der Gemeinschaft??
Oder gibt es da ein Urteil das demjenigen, der die letzte Garage in der Reihe besitzt, den Vorplatz nutzen darf?

Jetzt noch zwei Kleinigkeiten, die nicht zur Themenüberschrift passt

Darf X seine Garage als Abstellraum benutzen?

Darf X ein Gewerbe in seiner Eigentumswohnung ausüben? (Wohnungsadresse = Firmensitz)

Vorab schoneinmal DANKE

Greetz
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