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Pavillon

Dies ist eine Diskussion zu Pavillon innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.06.2010, 12:55
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Pavillon

Hallo,
nehmen wir mal an, die Eigentümer der EG Wohnung möchte auf Ihre Terrasse (Sondernutzungsrecht) ein Pavillon stellen (4x3 Meter 2,5 hoch)
Brauch man dafür eine einstimmigen Mehrheitsbeschluß? Ist dies eine bauliche Veränderung?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.06.2010, 10:53
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AW: Pavillon

Ziemlich sicher ja
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  #3 (permalink)  
Alt 21.06.2010, 11:16
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AW: Pavillon

Wenn der Pavillon ein festes Gebäude sein soll handelt es sich um eine bauliche Veränderung die einer Vereinbarung aller bedürfte.
Was ist bitte ein einstimmiger Mehrheitsbeschluss?
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  #4 (permalink)  
Alt 25.06.2010, 08:04
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AW: Pavillon

Hallo,
was heißt denn bitte festes Gebäude?
Ist ein 4x3 m großer Pavillon. So ein Teil was es überall in Baumärkten usw. gibt. Nichts verankert. Nur aufgestellt
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  #5 (permalink)  
Alt 25.06.2010, 08:28
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AW: Pavillon

Das Aufstellen eines Zelt-Pavillons auf einer Terrasse ist gleichzusetzen mit der Änderung der Fassadenansicht und unterliegt daher der Zustimmung der WEG
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  #6 (permalink)  
Alt 25.06.2010, 10:15
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AW: Pavillon

Ich habe auch noch das Gerichtsurteil nachgeguckt...auf anderen Seiten steht auch so was in der Art...
Was stimmt denn jetzt nun??? :-)

Da das Pavillon-Zelt nicht fest im Boden verankert sei, sei es mit dem Aufstellen eines großen Sonnenschirms vergleichbar
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  #7 (permalink)  
Alt 25.06.2010, 10:34
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AW: Pavillon

Zitat:
Zitat von youkky Beitrag anzeigen
Hallo,
was heißt denn bitte festes Gebäude?
Ist ein 4x3 m großer Pavillon. So ein Teil was es überall in Baumärkten usw. gibt. Nichts verankert. Nur aufgestellt
Ein Pavillon ist in der Regel fest mit der Erde verbunden. Wenn Du so ein "Stoffding" meinst, das jederzeit wieder zusammengeklappt werden kann, braucht es keiner Zustimmung, genau so wenig wie ein Sonnenschirm.
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  #8 (permalink)  
Alt 25.06.2010, 11:15
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AW: Pavillon

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Ein Pavillon ist in der Regel fest mit der Erde verbunden. Wenn Du so ein "Stoffding" meinst, das jederzeit wieder zusammengeklappt werden kann, braucht es keiner Zustimmung, genau so wenig wie ein Sonnenschirm.
das sehe ich so nicht!

Einen Sonnenschirm kann ich abends und/oder wenn die Sonne weg ist einfach zusammenklappen.

Ein
Zitat:
Pavillon ... (4x3 Meter 2,5 hoch)
wird sicher nicht allabendlich abgebaut sonder soll wohl, zumindest die Sommermonate über, auf der Terrasse aufgebaut bleiben
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  #9 (permalink)  
Alt 25.06.2010, 11:18
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AW: Pavillon

Zitat:
Zitat von youkky Beitrag anzeigen
Was stimmt denn jetzt nun??? :-)
wir diskutieren hier bzw. tauschen Meinungen aus; eine rechtsverbindliche Auskunft können wir iaR nicht erteilen
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  #10 (permalink)  
Alt 25.06.2010, 11:50
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Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
wird sicher nicht allabendlich abgebaut sonder soll wohl, zumindest die Sommermonate über, auf der Terrasse aufgebaut bleiben
Auch einen Sonnenschirm muss ich allabendlich nicht schließen!
Analogie aus dem Mietrecht. (Ist im WEG nicht anders):
Selbst in einer Reihenhaussituation, bei der die Terrassen- und Gartenflächen direkt aneinander angrenzen, überschreite ein dauerhaftes Aufstellen eines Pavillons nicht den normalen Mietgebrauch. Da das Pavillonzelt nicht fest im Boden verankert werde, sei es mit dem Aufstellen eines großen Sonnenschirms vergleichbar. Auch dass der Pavillon während des gesamten Sommers aufgestellt bleibe, führe nicht dazu, dass der normale vertragsgemäße Gebrauch überschritten würde. Eine im Grundsatz zulässige Nutzung wird nicht dadurch unzulässig, dass von ihr besonders intensiv Gebrauch gemacht wird.

Keinesfalls handelt es sich um eine bauliche Veränderung und nur die bedürfte der Zustimmung anderer!
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