Dies ist eine Diskussion zu Pavillon innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Pavillon nehmen wir mal an, die Eigentümer der EG Wohnung möchte auf Ihre Terrasse (Sondernutzungsrecht) ein Pavillon stellen (4x3 Meter 2,5 hoch) Brauch man dafür eine einstimmigen Mehrheitsbeschluß? Ist dies eine bauliche Veränderung? |
| |||
| AW: Pavillon Ziemlich sicher ja |
| |||
| AW: Pavillon Wenn der Pavillon ein festes Gebäude sein soll handelt es sich um eine bauliche Veränderung die einer Vereinbarung aller bedürfte. Was ist bitte ein einstimmiger Mehrheitsbeschluss? |
| |||
| AW: Pavillon Hallo, was heißt denn bitte festes Gebäude? Ist ein 4x3 m großer Pavillon. So ein Teil was es überall in Baumärkten usw. gibt. Nichts verankert. Nur aufgestellt |
| |||
| AW: Pavillon Das Aufstellen eines Zelt-Pavillons auf einer Terrasse ist gleichzusetzen mit der Änderung der Fassadenansicht und unterliegt daher der Zustimmung der WEG
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
| |||
| AW: Pavillon Ich habe auch noch das Gerichtsurteil nachgeguckt...auf anderen Seiten steht auch so was in der Art... Was stimmt denn jetzt nun??? :-) Da das Pavillon-Zelt nicht fest im Boden verankert sei, sei es mit dem Aufstellen eines großen Sonnenschirms vergleichbar |
| |||
| AW: Pavillon Ein Pavillon ist in der Regel fest mit der Erde verbunden. Wenn Du so ein "Stoffding" meinst, das jederzeit wieder zusammengeklappt werden kann, braucht es keiner Zustimmung, genau so wenig wie ein Sonnenschirm. |
| |||
| AW: Pavillon Zitat:
Einen Sonnenschirm kann ich abends und/oder wenn die Sonne weg ist einfach zusammenklappen. Ein Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
| |||
| AW: Pavillon wir diskutieren hier bzw. tauschen Meinungen aus; eine rechtsverbindliche Auskunft können wir iaR nicht erteilen
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
| |||
| AW: Pavillon Zitat:
Analogie aus dem Mietrecht. (Ist im WEG nicht anders): Selbst in einer Reihenhaussituation, bei der die Terrassen- und Gartenflächen direkt aneinander angrenzen, überschreite ein dauerhaftes Aufstellen eines Pavillons nicht den normalen Mietgebrauch. Da das Pavillonzelt nicht fest im Boden verankert werde, sei es mit dem Aufstellen eines großen Sonnenschirms vergleichbar. Auch dass der Pavillon während des gesamten Sommers aufgestellt bleibe, führe nicht dazu, dass der normale vertragsgemäße Gebrauch überschritten würde. Eine im Grundsatz zulässige Nutzung wird nicht dadurch unzulässig, dass von ihr besonders intensiv Gebrauch gemacht wird. Keinesfalls handelt es sich um eine bauliche Veränderung und nur die bedürfte der Zustimmung anderer! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios