Dies ist eine Diskussion zu pauschale Durchleitungskosten Eigentumswohnung Haus innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| pauschale Durchleitungskosten Eigentumswohnung Haus vielleicht kann mir jemand helfen. Folgende Situation. Ein Haus + Grundstück bestehend aus 3 Wohnungen. Wohnung 1 + 2 + alleiniges Sondernutzungsrecht des kompletten Grundstückes bzw. Freifläche Gesamtanteil 64,59 % Wohnung 3 Eigentumswohnung mit separatem Zugang separater Heizungsanlage aber ohne Nutzungsrecht am Grundstück sondern nur mit dem Sondernutzungsrecht eines Parkplatzes! Jetzt zur Frage: Die Mülltonen stehen auf der Freifläche für welches nur der Besitzer der Wohneinheit 1+2 das Nutzungsrecht besitzt. Die ankommende Gasleitung inkl. Zähler (natürlich getrennt nach Wohnungen), Wasserzähler, Abflussrohre + die Stromzähler befinden sich im Keller der ebenfalls nur zum Besitzer der Wohneinheiten 1 + 2 zählt. Dieser bekommt auch alle Rechnungen im Bezug auf Müllabfuhr und Wasser! Darf der Eigentümer der Wohneinheiten 1 + 2 (welcher ja auch mit 65 % die absolute Mehrheit besitzt) eine pauschale für die Nutzung der Stellfläche für Mülltonnen, die Zähler, die Abflussrohre und für den Aufwand der Aufschlüsselung der einzelnen Rechnungen dem Besitzer der Wohnung 3 in Rechnung stellen? Wenn ja was für gesetzliche Grundlagen, Texte etc gibt es hier? Danke im vorraus für die Hilfe. |
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| AW: pauschale Durchleitungskosten Eigentumswohnung Haus Zitat:
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| AW: pauschale Durchleitungskosten Eigentumswohnung Haus Das Problem ist das es keine Einheitsräume in dem Haus gibt! Die Zähler etc befinden sich in den Räumen der Wohneinheiten 1 + 2! Zum anderen wartet der Besitzer der Wohneinheiten 1+2 die Einrichtungen wie Wasserfilteranlage etc auch. Mit dem Vorbestizer der Wohneinheit 3 wurde eine montaliche pauschale von 50,- Euro allerdings mit den anfallenden Reinigungsarbeiten der Bordsteine festgelegt....diese ist aber nirgens festgehalten worden. |
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| AW: pauschale Durchleitungskosten Eigentumswohnung Haus Der Eigentümer mit den Zählern in seinem Keller wird hierfür keinen Obulus bekommen können. Ein Wasseranschluss gehört nun mal allen Eigentümer/ist diesen zur Verfügung gestellt. In der Vergangenheit gab es wohl das Geld für die zusätzlichen Dienstleistungen. Das mit der Umfirmierung der Rechnungen müsste den Versorgern nur mitgeteilt werden. Wenn mit "aufschlüsseln" eine Abrechnung gemeint ist, wird die Gemeinschaft, ohne den Begünstigten, darüber abstimmen müssen. Wäre es hier für ein weiteres friedliches Zusammenleben nicht sinnvoll eine externe Verwaltung zu beauftragen??? |
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