Dies ist eine Diskussion zu Parkfläche vor dem Haus innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Parkfläche vor dem Haus Ich hoffe ich bin hier richtig und finde passende Antworten .Folgende Situation: Vermieter X hat mit Mieter Y zusammen zwei Parkflächen gebaut. Mieter Y hat das Material mitgebracht und Vermieter X hat es verbaut. Der Vermieter hat dem Mieter "mündlich" ausgerichtet das er dort parken dürfe. Nun will der Vermieter den Stellplatz aber nach zwei Jahren für sich und dem Mieter passt es natürlich nicht, und er fordert sein Material wieder ein. Darf Vermieter X so handeln und darf der Mieter irgend etwas ein-/ bzw. zurückfordern? Antwort von CEmartin: Wenn er die Fläche erst nach zwei Jahren beansprucht, hat er bis dahin offenkundig die Existenz eines Nutzungsrechtes zugunsten des Y anerkannt. Folglich kann auf eine entsprechend geschlossene(beweisbare ??) Abrede geschlossen werden, die das Material in das Eigentum des X überführte, während Y dafür ein wie auch immer bemessenes Nutzungsrecht erhielt. Lässt sich diese Vereinbarung jedoch (voraussichtlich) nicht belegen, erscheint naheliegend, daß Y sein doch nicht verlorenes Eigentum bzw. Wertersatz herausverlangen kann (985). Das wissen die Sachenrechts- Leute aber sicher noch konkreter als ich. Mit freundlichem Gruß und schönen Sonntag Teilnehmer321
__________________ Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei paar Schuhe. |
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| AW: Parkfläche vor dem Haus Hat Mieter Y nach 2 Jahren das Recht auf diesen Stellplatz und die "mündliche" Zusage des Vermieters X hat keinerlei Wirkung mehr? und kann man von einer Schenkung ohne Herausgabeanspruch sprechen? Mfg
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| AW: Parkfläche vor dem Haus Zitat:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le.../parkplatz.htm Aus den dort unter "Fallgruppe 2" angeführten Urteilen ist erkennbar, dass die Rechtsprechung von AG zu AG bzw. auch mal LG differiert. Im Zweifel wird man klagen müssen Zitat:
Nein!
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Parkfläche vor dem Haus Ok, sie sagen Nein, aber warum? Hat er also ein Recht auf die Herausgabe oder wie darf ich das nun verstehen?
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| AW: Parkfläche vor dem Haus Zitat:
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| AW: Parkfläche vor dem Haus Ahh, ich glaube wir haben aneinander vorbei geredet. -> Schenkung und Herausgabeanspruch war auf das Material der Parkfläche bezogen.
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| AW: Parkfläche vor dem Haus scheint so; ich habe die Frage auf den Parkplatz bezogen. Zitat:
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| AW: Parkfläche vor dem Haus Zitat:
Mfg
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| AW: Parkfläche vor dem Haus Von einem freundlichen und wohlmeinenden Mit-User wurde ich intern darauf hingewiesen Zitat:
Mein Lösungsvorschlag: Ein Herausgabeanspruch des Mieters für das fest verbaute Material besteht m.E. nicht bzw. ist nicht realisierbar, aber ggf. ein Schadenersatzanspruch (für das Material) welcher in der Folge mit einer ortsüblichen Gebühr für Nutzung eines Stellplatzes seitens des Vermieters wieder aufgerechnet werden kann. Unterm Strich dürfte der SE bei einer 2-jährigen Nutzung des Stellplatzes gegen "Null" tendieren.
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| AW: Parkfläche vor dem Haus Also, um mal einen kleinen Schlussstrich zu ziehen, darf der Vermieter den Stellplatz mündlich wieder aberkennen und steht nicht in der Pflicht das durch den Mieter gestellte Material herauszugeben. Eine letzte Frage: Wie sieht es aus wenn der Mieter z.b. Bruchstein zur Verschönerung eines Weges (auf dem Grundstück, jedoch nicht in seinem Garten)zur freien Verfügung stellt.
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