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Parkfläche vor dem Haus

Dies ist eine Diskussion zu Parkfläche vor dem Haus innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.04.2011, 13:30
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Parkfläche vor dem Haus

Guten Tag.
Ich hoffe ich bin hier richtig und finde passende Antworten .

Folgende Situation:
Vermieter X hat mit Mieter Y zusammen zwei Parkflächen gebaut. Mieter Y hat das Material mitgebracht und Vermieter X hat es verbaut. Der Vermieter hat dem Mieter "mündlich" ausgerichtet das er dort parken dürfe.
Nun will der Vermieter den Stellplatz aber nach zwei Jahren für sich und dem Mieter passt es natürlich nicht, und er fordert sein Material wieder ein.

Darf Vermieter X so handeln und darf der Mieter irgend etwas ein-/ bzw. zurückfordern?

Antwort von CEmartin:
Wenn er die Fläche erst nach zwei Jahren beansprucht, hat er bis dahin offenkundig die Existenz eines Nutzungsrechtes zugunsten des Y anerkannt. Folglich kann auf eine entsprechend geschlossene(beweisbare ??) Abrede geschlossen werden, die das Material in das Eigentum des X überführte, während Y dafür ein wie auch immer bemessenes Nutzungsrecht erhielt. Lässt sich diese Vereinbarung jedoch (voraussichtlich) nicht belegen, erscheint naheliegend, daß Y sein doch nicht verlorenes Eigentum bzw. Wertersatz herausverlangen kann (985).

Das wissen die Sachenrechts- Leute aber sicher noch konkreter als ich.

Mit freundlichem Gruß und schönen Sonntag

Teilnehmer321
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  #2 (permalink)  
Alt 18.04.2011, 08:13
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AW: Parkfläche vor dem Haus

Hat Mieter Y nach 2 Jahren das Recht auf diesen Stellplatz und die "mündliche" Zusage des Vermieters X hat keinerlei Wirkung mehr?
und
kann man von einer Schenkung ohne Herausgabeanspruch sprechen?

Mfg
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  #3 (permalink)  
Alt 18.04.2011, 09:45
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AW: Parkfläche vor dem Haus

Zitat:
Zitat von Teilnehmer321 Beitrag anzeigen
Hat Mieter Y nach 2 Jahren das Recht auf diesen Stellplatz und die "mündliche" Zusage des Vermieters X hat keinerlei Wirkung mehr?
Sie haben doch selbst vor wenigen Minuten in einem anderen Thread nachstehenden Link eingestellt
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le.../parkplatz.htm
Aus den dort unter "Fallgruppe 2" angeführten Urteilen ist erkennbar, dass die Rechtsprechung von AG zu AG bzw. auch mal LG differiert.
Im Zweifel wird man klagen müssen
Zitat:
Zitat von Teilnehmer321 Beitrag anzeigen
kann man von einer Schenkung ohne Herausgabeanspruch sprechen?
Nein!
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  #4 (permalink)  
Alt 18.04.2011, 09:55
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AW: Parkfläche vor dem Haus

Ok, sie sagen Nein, aber warum?
Hat er also ein Recht auf die Herausgabe oder wie darf ich das nun verstehen?
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  #5 (permalink)  
Alt 18.04.2011, 10:01
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AW: Parkfläche vor dem Haus

Zitat:
Zitat von Teilnehmer321 Beitrag anzeigen
Ok, sie sagen Nein, aber warum?
Hat er also ein Recht auf die Herausgabe oder wie darf ich das nun verstehen?
Der Mieter hat weder das Recht auf eine Schenkung noch hat er einen wie auch immer gearteten "Herausgabeanspruch" (vgl. § 812 BGB)
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Alt 18.04.2011, 10:03
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AW: Parkfläche vor dem Haus

Ahh, ich glaube wir haben aneinander vorbei geredet.
-> Schenkung und Herausgabeanspruch war auf das Material der Parkfläche bezogen.
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  #7 (permalink)  
Alt 18.04.2011, 10:08
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AW: Parkfläche vor dem Haus

Zitat:
Zitat von Teilnehmer321 Beitrag anzeigen
Ahh, ich glaube wir haben aneinander vorbei geredet.
scheint so; ich habe die Frage auf den Parkplatz bezogen.
Zitat:
Zitat von Teilnehmer321 Beitrag anzeigen
-> Schenkung und Herausgabeanspruch war auf das Material der Parkfläche bezogen.
um was für eine Art von Material handelt es sich denn? Wurde dieses fest verbaut?
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Alt 18.04.2011, 10:21
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AW: Parkfläche vor dem Haus

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
um was für eine Art von Material handelt es sich denn? Wurde dieses fest verbaut?
Es handelt sich um den darunter liegenden Kies + die Pflastersteine, worauf die Pkw´s stehen. Material hat der Mieter komplett ohne Kosten etc. gestellt und der Vermieter hat alles verbaut.

Mfg
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Alt 18.04.2011, 11:26
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AW: Parkfläche vor dem Haus

Von einem freundlichen und wohlmeinenden Mit-User wurde ich intern darauf hingewiesen
Zitat:
erst sauber festzustellen, welche Rechtsverhältnisse (Kauf/Schenkung/Tausch/Miete/Schenkung/Leihe usw.) vorliegen und dann als zweites erst daraus die gegenseitigen Rechte/Pflichten und Ansprüche abzuleiten.
Damit hat er sicherlich recht; allerdings scheint mir, dass der TE selbst dazu keine konkreten Angaben/Antworten erteilen kann.

Mein Lösungsvorschlag:
Ein Herausgabeanspruch des Mieters für das fest verbaute Material besteht m.E. nicht bzw. ist nicht realisierbar, aber ggf. ein Schadenersatzanspruch (für das Material) welcher in der Folge mit einer ortsüblichen Gebühr für Nutzung eines Stellplatzes seitens des Vermieters wieder aufgerechnet werden kann.

Unterm Strich dürfte der SE bei einer 2-jährigen Nutzung des Stellplatzes gegen "Null" tendieren.
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Alt 18.04.2011, 11:34
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AW: Parkfläche vor dem Haus

Also, um mal einen kleinen Schlussstrich zu ziehen, darf der Vermieter den Stellplatz mündlich wieder aberkennen und steht nicht in der Pflicht das durch den Mieter gestellte Material herauszugeben.

Eine letzte Frage: Wie sieht es aus wenn der Mieter z.b. Bruchstein zur Verschönerung eines Weges (auf dem Grundstück, jedoch nicht in seinem Garten)zur freien Verfügung stellt.
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