Dies ist eine Diskussion zu Parken auf Rasenfläche der Eigentümergemeinschaft innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Parken auf Rasenfläche der Eigentümergemeinschaft angenommen bei der Eigentümergemeinschaft sind Parkplätze (wie so oft) mangelware. Angenommen auch, dass es vereinzelt Leute gibt, die die Rasenfläche, Grünanlagen etc. als Parkplatz missbrauchen u. meinen, diese dürfen das. Angenommen nun hat irgendjemand (gehen wir mal davon aus, dass diese Person unbekannt ist aber die Tat von den meisten Eigentümer positiv bewertet wird) einen großen Stein auf die Grünfläche gepackt u. Abends in dunkeln hat der 1. Autofahrer daran sein Auto verschrottet. Angenommen auch dieser Autofahrer fordert nun von der Eigenntümergemeinschaft die Reparatur seines Autos (+Ausfall etc.). Würde er damit vor Gericht durchkommen (vor allem gehen wir mal davon aus, dass der Rasen u. die Grünfläche regelmässig durch Autofahrer vermatscht wird u. das Parken dort nie gestattet war). Sollte die Eigentümergemeinschaft den Prozess einfach abwarten (oder würde es der AUtofahrer wahrscheinlich nicht drauf ankommen lassen, weil er einfach auch Grundstück anderer Leute geparkt hat u. zugeben müsste, dass er dabei was ungefahren hat, was von der größe in etwa die einees Kleinkindes entspricht. Danke schonmal |
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| AW: Parken auf Rasenfläche der Eigentümergemeinschaft Weder ist die Nutzung nicht dazu ausgewiesener Plätzen als Parkplatz gestattet (erst Recht nicht Grünanlagen) noch kann der "Geschädigte" von der Gemeinschaft Schadensersatz verlangen. Den Stein hätte er sehen müssen! Allerdings darf auch niemand einen Stein einfach so auf die Gemeinschaftsfläche legen. Dazu bedürfte es eines Beschlusses der Eigentümer.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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