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Paragraf der Hausordnung betreffend Tierhaltung

Dies ist eine Diskussion zu Paragraf der Hausordnung betreffend Tierhaltung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 11.08.2010, 18:23
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Question Paragraf der Hausordnung betreffend Tierhaltung

Nehmen wir an, die Partei A kauft eine Eigentumswohnung in einem 12-parteiingen Wohnhaus.

In der Hausordnung der Immobilienverwaltung steht nun bzgl. Tierhaltung: "Tierhaltung ist ohne Genehmigung der Hausverwaltung nicht gestattet."

Da Partei A einen mittelgroßen Hund hat, wurde bereits im Vorfeld diese Frage an den Immobilienmakler gestellt. Nehmen wir an, dieser verneinte die Frage, dass irgendetwas über Hundehaltung in seinen Unterlagen steht.

Nehmen wir an, es ist nicht nur ein Hund sondernn auch Kleintiere wie z.B. Kanninchen und Ratten.

Kann die Hausverwaltung die Tierhaltung der Partei A verbieten?
__________________
Es gibt nur zwei Dinge, die unendlich sind:
Das Universum und die menschliche Dummheit.
Wobei ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin.
--- Albert Einstein ---
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  #2 (permalink)  
Alt 12.08.2010, 10:31
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AW: Paragraf der Hausordnung betreffend Tierhaltung

Zitat:
Zitat von Melopomene Beitrag anzeigen
Kann die Hausverwaltung die Tierhaltung der Partei A verbieten?
Wenn es dazu einen rechtskräftigen Beschluss gibt, ja!
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eigentumswohnung, tierhaltung

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