Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Pächter des Kleingarten zahlt nicht

Dies ist eine Diskussion zu Pächter des Kleingarten zahlt nicht innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 07.07.2011, 10:13
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 13
Keine Wertung, Oli87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Oli87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Oli87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Oli87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Oli87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Oli87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Oli87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Oli87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Oli87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Oli87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Pächter des Kleingarten zahlt nicht

Hallo liebe Experten,

angenommen Pächter A ist einem Kleingartenverein beigetreten und hat auf diesem Grundstück, welches der Stadt gehört, er also pachtet eine Gartenlaube gebaut, welche sein Eigentum ist.
Nun zahlt aber Pächter A weder die Pacht, noch bewirtschaftet er den Garten entsprechend dem Bundeskleingartengesetz. Auf Deutsch "Der Pächter (Iraker) ist spurlos verschwunden".
Er ist nicht auffindbar.
Nun möchte Pächter B gerne den Garten von Pächter A übernehmen, auch der Kleingartenverein möchte Pächter A, der weder zahlt nocht den Garten pflegt, loswerden. Kann man in diesem Fall: BGB § 592 Verpächterpfandrecht dahingehend anweden, dass der Verein die Laube (Eigetum Pächter A) verkauft und damit die Pachtschuld begleicht? Wenn dem so ist, müsste meiner Meinung nach das Recht zu Selbsthilfe gelten, da dieses den Selbsthilfetatbestand nach §592 BGB erlaubt.
Ein langer Rechtsprozess könnte meiner Meinung nach also umgangen werden, indem der Verein die Laube an Pächter B verkauft?!
Der Kaufpreis würde durch ein Wertgutachten festgelegt.
Liege ich richtig mit meiner Recherche?

Vielen Dank!
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Thermenwartung (Gas) nicht möglich, weil Vermieter Rechnung nicht zahlt Mietrecht 26.10.2010 12:06
Pächter nicht auffindbar. Hilfe. Mietrecht 14.07.2009 08:28
Wer zahlt jetzt die leistungen?? Firma zahlt nicht Arbeitsrecht 26.04.2007 13:04
Autokäufer zahlt an, verzögert Raten, zahlt schließlich gar nicht, droht mit Schwieri Kaufrecht / Leasingrecht 22.06.2006 22:19





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN