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Pachtvertrag v Miteigentümer eigenmächtig geschlossen

Dies ist eine Diskussion zu Pachtvertrag v Miteigentümer eigenmächtig geschlossen innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 29.10.2008, 19:27
Boardneuling
 
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Pachtvertrag v Miteigentümer eigenmächtig geschlossen

Hallo zusammen!


Wie wäre die intelligenteste vorgehensweise im folgenden Fall:



1)
Grundstückseigentümer A handelt einen Pachtvertag aus und schließt diesen mit dem Pächter P ab, ohne das Grundstücksmiteigentümer B davon weiß. Auch P weiß nichts von einem 2. Eigentümer.


2)
Der Vertragsabschluss liegt bereits 2,5 Jahre zurück. B erlangt erst jetzt Kenntnis davon. Während dieser Zeitspanne und noch fortdauernd erhält A alleinig den Pachtzins.


3)
Im Grunde ist B mit dem ausgehandeltem Vertrag zufrieden, ebenso mit dem eingesetzten Pächter P.

a) B möchte aber den hälftigen Anteil am Pachtzins, auch für die bereits verstrichene Zeit.

b) B möchte das Verhalten des A in gewisser Form rügen und vor allem zukünftiges Fehlverhalten dieser Art möglichst unterbinden.


Hinweis: Es ist davon auszugehen, dass A im Verhalten nicht sonderlich kompromissbereit sein wird.

---------------
Fragen:

Eine Abmahnung wäre hier sicherlich eine sinnvolle Möglichkeit zu rügen. Eventuell auch gleich eine Unterlassungserklärung zur Absicherung gegen zukünftiges Fehlverhalten beifügen? Wie sollte man vorgehen, um den Vertrag im Nachhinein abzuändern? Wie und wo sollte B die Pachtzins(rück)forderung stellen? Was sollte er allgemein bei dieser Vorgehensweise beachten?

Weitere Hinweise sind willkommen :-)

Vielen Dank schonmal!
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