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pacht-auslauf-entschädigung

Dies ist eine Diskussion zu pacht-auslauf-entschädigung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 17.06.2010, 18:12
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pacht-auslauf-entschädigung

hi, A möchte sich ein erholungsgrundstück pachten und muss für das darauf befindliche häuschen ein abschlag in höhe von 8000€ zahlen. da er jedoch mit dem land nur einen 3-jahres pachtvertrag schließen kann, muss A befürchten, dass der vertrag nach 3 jahren gekündigt wird und dann 8000€ "umsonst" bezahlt hat.
gibt es für A irgendwelche regelungen, die ihm in diesem falle eine entschädigungszahlung garantieren?

schönen abend.
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Alt 18.06.2010, 10:52
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AW: pacht-auslauf-entschädigung

Beim Heimfall muss dann das Land den Aufbau ersetzen!
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Alt 18.06.2010, 11:41
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AW: pacht-auslauf-entschädigung

was ist ein heimfall?

edit:/ naja, laut wikipedia ist ein heimfall, das vertragsende vor ablauf der vertragslaufzeit. in diesem fall kann das land B jedoch jährlich, zumindest nach 3 jahren, den pachtvertrag vertragsgemäß kündigen. muss B in dem fall A auch den aufbau ersetzen?

vielen dank für die rasche antwort.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.06.2010, 12:30
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AW: pacht-auslauf-entschädigung

Der Heimfall ist dann, wenn der Pachtvertrag (warum auch immer) beendet ist und der Verpächter wieder übernimmt. Üblicherweise sind diese Dinge allerdings im Pachtvertrag geregelt. Ich habe die ges. Bestimmungen angenommen!
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