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Ordentliche Instandhaltung oder bauliche Veränderung?

Dies ist eine Diskussion zu Ordentliche Instandhaltung oder bauliche Veränderung? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 04.04.2008, 10:36
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Ordentliche Instandhaltung oder bauliche Veränderung?

Das Wohnungseigentümergesetz unterscheidet im §22 zwischen einer ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung und baulichen Veränderungen. Je nachdem ist ein Beschluss mit einfacher Mehrheit oder ein einstimmiger Beschluss nötig. Doch ist dort nicht definiert, wie man unterscheiden kann, ob es sich um das eine oder das andere handelt?

Der Austausch einfach verglaster Fenster durch Thermopanfenster, wie auch der Austausch von Holzfenstern gegen moderne Kunststofffenster stellt in der Regel keine bauliche Veränderung dar, sondern eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss v. 5.11.1987, 5 W 61/87, ZMR 1988, 185; BayObLG, Beschluss v. 7.11.1990, BReg 2 Z 118/90, WuM 1991, 56)..

Es wäre aber eine bauliche Veränderung, wenn der Austausch der Fenster im Rahmen ordnungsgemäßer Instandhaltung noch nicht erforderlich war (vgl. BayObLG, Beschluss v. 24.3.1994, 2Z BR 12/94, WE 1995, 125).

Wie sähe es nun beispielsweise bei der Erneuerung einer Hauseingangstreppe aus, die nach über 20 Jahren zwar nicht mehr sehr ansehnlich, aber nicht wirklich kaputt, noch voll funktionstüchtig und problemlos zu benutzen ist.

Bauliche Veränderung oder ordnungsmäßige Instandhaltung?

Wäre hier ein Beschluss mit einfacher Mehrheit oder ein einstimmiger Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft nötig?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.04.2008, 12:10
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AW: Ordentliche Instandhaltung oder bauliche Veränderung?

Zitat:
Zitat von koltesp
Wie sähe es nun beispielsweise bei der Erneuerung einer Hauseingangstreppe aus, die nach über 20 Jahren zwar nicht mehr sehr ansehnlich, aber nicht wirklich kaputt, noch voll funktionstüchtig und problemlos zu benutzen ist.
Dazu würde ich das Bayr. Urteil heranziehen!
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  #3 (permalink)  
Alt 03.12.2008, 09:11
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AW: Ordentliche Instandhaltung oder bauliche Veränderung?

Dazu würde ich das Bayr. Urteil heranziehen!

Frage: wo findet man dieses bayr. Urteil?
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  #4 (permalink)  
Alt 03.12.2008, 12:02
V.I.P.
 
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AW: Ordentliche Instandhaltung oder bauliche Veränderung?

Zitat:
Zitat von Felice
Frage: wo findet man dieses bayr. Urteil?
Über google!
Aber ich bin ja ein netter Mensch Gucke hier:
http://www.weg-recht.net/upload/C70b...8031126582.pdf
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