Dies ist eine Diskussion zu Optionen Hauserhalt/Finanzierung nach Scheidung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Optionen Hauserhalt/Finanzierung nach Scheidung folgender fiktiver Fall: Mann M und Frau F und Kind K leben in einem gemeinsamen Haus. Beide sind gleichbereichtigt im Grundbuch und in der Hausfinanzierung eingetragen. Die Finanzierung erfolgt jedoch zu 100% von M. Frau F und Kind K ziehen aus, M bleibt im Haus und zahlt weiter die Raten. Trennungsjahr und Scheidung folgen, M zahlt weiterhin die Raten alleine. M möchte nun die Anschlussfinanzierung ändern, braucht dafür aber F zwecks Unterschrift. F möchte mit der Vergangenheit nichts mehr zu tun haben und schlägt vor sich aus dem Grundbuch austragen zu lassen. Rand-Infos: - F bezieht Zuschuss vom Arbeitsamt. Arbeitsamt "kennt" das Haus nicht. - F sollte davor geschützt werden im Ausfall-Fall (Krankheit, etc) von M die Last übernehmen zu müssen - M will/muss das Haus behalten, aber kann die aktuellen Tilgungsraten kaum stemmen. Ein Verkauf brächte jedoch nicht annähernd die Restschuld rein. Frage: Was wäre für beide die beste Option? Weder M oder F möchten den anderen über den Tisch ziehen. F hat kein Interesse an dem Haus oder an einem möglichen Verkaufserlös (weder jetzt noch später). Kann F sich so einfach aus dem Grundbuch austragen lassen (vor allem im Hinblick auf mögliche Forderungen vom Arbeitsamt). mit freundlichen Grüßen, Marc |
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| AW: Optionen Hauserhalt/Finanzierung nach Scheidung Grundsätzlich kann F ihren Anteil auf M übertragen. Wie das Arbeitsamt reagiert, ist eine Sozialrechtsfrage. Aus der Darlehnsschuld kann sie allerdings nur die Bank befreien, was sie nicht tun wird.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Optionen Hauserhalt/Finanzierung nach Scheidung Hallo, wieso würde die Bank F nicht aus dem Vertrag lassen? Wenn M bisher der einzige "Tilger" wäre und F kein Pfändbares Einkommen hätte, dann gäbe es für die Bank doch hier kaum einen Grund!? mfg, Marc |
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| AW: Optionen Hauserhalt/Finanzierung nach Scheidung Zitat:
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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