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Optionen Hauserhalt/Finanzierung nach Scheidung

Dies ist eine Diskussion zu Optionen Hauserhalt/Finanzierung nach Scheidung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 00:26
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Optionen Hauserhalt/Finanzierung nach Scheidung

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

Mann M und Frau F und Kind K leben in einem gemeinsamen Haus. Beide sind gleichbereichtigt im Grundbuch und in der Hausfinanzierung eingetragen. Die Finanzierung erfolgt jedoch zu 100% von M.

Frau F und Kind K ziehen aus, M bleibt im Haus und zahlt weiter die Raten. Trennungsjahr und Scheidung folgen, M zahlt weiterhin die Raten alleine.

M möchte nun die Anschlussfinanzierung ändern, braucht dafür aber F zwecks Unterschrift.

F möchte mit der Vergangenheit nichts mehr zu tun haben und schlägt vor sich aus dem Grundbuch austragen zu lassen.

Rand-Infos:
- F bezieht Zuschuss vom Arbeitsamt. Arbeitsamt "kennt" das Haus nicht.
- F sollte davor geschützt werden im Ausfall-Fall (Krankheit, etc) von M die Last übernehmen zu müssen
- M will/muss das Haus behalten, aber kann die aktuellen Tilgungsraten kaum stemmen. Ein Verkauf brächte jedoch nicht annähernd die Restschuld rein.

Frage: Was wäre für beide die beste Option? Weder M oder F möchten den anderen über den Tisch ziehen. F hat kein Interesse an dem Haus oder an einem möglichen Verkaufserlös (weder jetzt noch später).

Kann F sich so einfach aus dem Grundbuch austragen lassen (vor allem im Hinblick auf mögliche Forderungen vom Arbeitsamt).

mit freundlichen Grüßen,

Marc
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  #2 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 10:35
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AW: Optionen Hauserhalt/Finanzierung nach Scheidung

Grundsätzlich kann F ihren Anteil auf M übertragen. Wie das Arbeitsamt reagiert, ist eine Sozialrechtsfrage.
Aus der Darlehnsschuld kann sie allerdings nur die Bank befreien, was sie nicht tun wird.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #3 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 13:31
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AW: Optionen Hauserhalt/Finanzierung nach Scheidung

Hallo,

wieso würde die Bank F nicht aus dem Vertrag lassen? Wenn M bisher der einzige "Tilger" wäre und F kein Pfändbares Einkommen hätte, dann gäbe es für die Bank doch hier kaum einen Grund!?

mfg, Marc
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  #4 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 11:00
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AW: Optionen Hauserhalt/Finanzierung nach Scheidung

Zitat:
Zitat von Marc2011 Beitrag anzeigen
wieso würde die Bank F nicht aus dem Vertrag lassen? Wenn M bisher der einzige "Tilger" wäre und F kein Pfändbares Einkommen hätte, dann gäbe es für die Bank doch hier kaum einen Grund!?
Sie darf/wird einen Schuldner nicht grundlos aus seiner Haftung entlassen!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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