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Ohne Auflasungsvormerkung verkaufen

Dies ist eine Diskussion zu Ohne Auflasungsvormerkung verkaufen innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.06.2008, 08:13
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Ohne Auflasungsvormerkung verkaufen

Es geht um den Verkauf einer Eigentumswohnung. Verkäufer möche ohne Auflassungsvormerkung verkaufen, da er sehr vertrauenswürdig und absolut gesetzestreu ist. Auch der Notar kennt ihn aus früheren reibungslosen notgariellen Beurkundungen. Um dem Käufer Kosten zu ersparen, schlägt der Verkäufer den Kauf ohen Auflassungsvormerkung vor. Der Notarmitarbeiter redet dies jedoch dem Käufer aus, warum auch immer. Wie hoch sind die Kosten der Auflassung bei ca. € 70.000,00 ?
Kann jemand unparteiisch antworten? Danke im Voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 13.06.2008, 10:33
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AW: Ohne Auflasungsvormerkung verkaufen

Hi!

Die Kosten für die AV beim GBA richten sich nach den §§ 60 ff KostO, genauer § 66 KostO. Ohne AV würde ich höchstens den Verkauf eines Ackergrundstückes beurkunden, das nur 200 EUR kostet. Und alle Konstruktionen, bei denen Käufer und Verkäufer gleich gut gesichert sind, kosten idR mehr, z.B. über Anderkonto. Die Kosten für die AV sind doch im Vergleich zur dadurch gewonnenen Sicherheit banal.
Wenn mir sonst einer erzählt, er sei so fruchtbar vertrauenswürdig, gehen bei mir eh schon die Alarmanlagen los.

Gruß,

DonCorleone
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  #3 (permalink)  
Alt 13.06.2008, 13:53
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AW: Ohne Auflasungsvormerkung verkaufen

Zitat:
Zitat von charisma
Kann jemand unparteiisch antworten? Danke im Voraus
Bei einem "seriösen" Verkäufer kann schon auf die AV verzichtet werden. Der Kaufvertrag ist dennoch rechtskräftig und muss erfüllt werden.
Allerdings wird, sollte finanziert werden, ohne diese keine Bank mitspielen. Die Kosten liegen so um die € 250,--
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  #4 (permalink)  
Alt 13.06.2008, 14:01
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AW: Ohne Auflasungsvormerkung verkaufen

Was hat das mit dem Verkäufer zu tun? Dem Verkäufer kann das doch egal sein!
Es ist Sache des Käufers zu entscheiden, ob er die Eintragung der AV wünscht. Er trägt ja auch die Kosten dafür.

Die Eintragung kostet EUR 81,-- und die Löschung EUR 40,50.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.06.2008, 14:02
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AW: Ohne Auflasungsvormerkung verkaufen

Zitat:
Zitat von schielu
Bei einem "seriösen" Verkäufer kann schon auf die AV verzichtet werden. Der Kaufvertrag ist dennoch rechtskräftig und muss erfüllt werden.
Kann er aber ggf. nicht mehr.
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  #6 (permalink)  
Alt 13.06.2008, 14:49
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AW: Ohne Auflasungsvormerkung verkaufen

1) Es braucht ja nur das Finanzamt wegen einer Steuerschuld eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen.
2) Die Seriosität läßt sich leider auch nicht sehr zuverlässig feststellen.
3) Wie ein Kaufvertrag "rechtskräftig" werden soll, darf man hier gerne näher erläutern. Urteile werden rechtskräftig...
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  #7 (permalink)  
Alt 13.06.2008, 16:43
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AW: Ohne Auflasungsvormerkung verkaufen

Zitat:
Zitat von DonCorleone
Hi!

Die Kosten für die AV beim GBA richten sich nach den §§ 60 ff KostO, genauer § 66 KostO. Ohne AV würde ich höchstens den Verkauf eines Ackergrundstückes beurkunden, das nur 200 EUR kostet. Und alle Konstruktionen, bei denen Käufer und Verkäufer gleich gut gesichert sind, kosten idR mehr, z.B. über Anderkonto. Die Kosten für die AV sind doch im Vergleich zur dadurch gewonnenen Sicherheit banal.
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Gruß,

DonCorleone
Ich würde auch nie ohne AV....
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