Dies ist eine Diskussion zu Ohne Auflasungsvormerkung verkaufen innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Ohne Auflasungsvormerkung verkaufen Kann jemand unparteiisch antworten? Danke im Voraus |
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| AW: Ohne Auflasungsvormerkung verkaufen Hi! Die Kosten für die AV beim GBA richten sich nach den §§ 60 ff KostO, genauer § 66 KostO. Ohne AV würde ich höchstens den Verkauf eines Ackergrundstückes beurkunden, das nur 200 EUR kostet. Und alle Konstruktionen, bei denen Käufer und Verkäufer gleich gut gesichert sind, kosten idR mehr, z.B. über Anderkonto. Die Kosten für die AV sind doch im Vergleich zur dadurch gewonnenen Sicherheit banal. Wenn mir sonst einer erzählt, er sei so fruchtbar vertrauenswürdig, gehen bei mir eh schon die Alarmanlagen los. Gruß, DonCorleone
__________________ Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1 |
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| AW: Ohne Auflasungsvormerkung verkaufen Zitat:
Allerdings wird, sollte finanziert werden, ohne diese keine Bank mitspielen. Die Kosten liegen so um die 250,-- |
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| AW: Ohne Auflasungsvormerkung verkaufen Was hat das mit dem Verkäufer zu tun? Dem Verkäufer kann das doch egal sein! Es ist Sache des Käufers zu entscheiden, ob er die Eintragung der AV wünscht. Er trägt ja auch die Kosten dafür. Die Eintragung kostet EUR 81,-- und die Löschung EUR 40,50. |
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| AW: Ohne Auflasungsvormerkung verkaufen Zitat:
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| AW: Ohne Auflasungsvormerkung verkaufen 1) Es braucht ja nur das Finanzamt wegen einer Steuerschuld eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen. 2) Die Seriosität läßt sich leider auch nicht sehr zuverlässig feststellen. 3) Wie ein Kaufvertrag "rechtskräftig" werden soll, darf man hier gerne näher erläutern. Urteile werden rechtskräftig...
__________________ Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1 |
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| AW: Ohne Auflasungsvormerkung verkaufen Zitat:
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