
25.06.2009, 13:55
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| Neues Mitglied | | Registriert seit: Jun 2009
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| offene Rechnungen bei Verwalterwechsel Nehmen wir mal an, in einer Eigentuemergemeinschaft findet ein Verwalterwechsel statt und der alte Verwalter wird nicht entlastet. Wenn nach dem Wechsel noch Handwerkerrechnungen auftauchen, deren Arbeiten aber im Jahr des alten Verwalters noch getaetigt werden, wie wuerde es dann mit deren Zahlung aussehen? Muesste die neue Verwaltung dann anstandslos die alten Rechnungen bezahlen, obwohl, sagen wir mal, solche Posten im neuen Haushaltsplan nicht einkalkuliert sind? |