
06.08.2007, 21:44
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| Nutzungsrecht eines gemeinsamen Hauses nach Trennung Angenommen Frau A und ihr Ehemann Herr B bauen gemeinsam ein Haus. Beide sind zu 50% im Grundbuch eingetragen. Dann trennt sich Frau A von Herrn B und zieht aus dem Haus aus. Ihre Möbel bleiben allerdings vorerst noch dort. Herr B bewohnt das Haus noch weiter. Frau A ist allerdings nachdem Herr B sie nicht ausbezahlt hat weiters im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen und sie hat mit Herrn B auch keinerlei Verträge über die Nutzungsrechte des Hauses abgeschlossen.
Hat Herr B das Recht Frau A und etwaigen Gästen von ihr das Betreten des Hauses bzw. das Nächtigen in jenem (z.B. zum Abholen der Möbel) zu verbieten oder hat Sie aufgrund der 50%igen Grundbucheintragung auch wenn sie nicht mehr dort gemeldet ist noch immer die selben Rechte wie er?
Sollte jemand wissen welches Gesetz diesen Fall regelt wäre ich sehr dankbar wenn er / sie mir mitteilen könnte un welches es sich dabei handelt |