Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Nutzung von Gemeinschaftseigentum, allgemeinem Kellerbereich, Hausfluren

Dies ist eine Diskussion zu Nutzung von Gemeinschaftseigentum, allgemeinem Kellerbereich, Hausfluren innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 28.03.2007, 19:20
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2007
Beiträge: 8
Keine Wertung, nadma78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nadma78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nadma78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nadma78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nadma78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nadma78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nadma78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nadma78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nadma78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nadma78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Nutzung von Gemeinschaftseigentum, allgemeinem Kellerbereich, Hausfluren

Wie weit darf Gemeinschaftseigentum von einzelnen Eigentümern genutzt werden?

Dürfen zum Beispiel Fahhrräder im Waschkeller abgestellt werden, dürfen Schränke im Hausflur (Durchgang für alle Eigentümer) gestellt werden, dürfen "gesammelte Werke" (Regale, alte Bücher, Spielzeug ect.) im Kellergang gelagert werden?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 31.03.2007, 00:37
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2006
Beiträge: 120
Keine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nutzung von Gemeinschaftseigentum, allgemeinem Kellerbereich, Hausfluren

Ob Fahrräder in der Waschküche abgestellt werden dürfen, sollte aus der Hausordnung erstichtlich sein, Wenn nicht, auf der nächsten Eigentümerversammlung abklären. Normalerweise nein. Hausflure und Kellergänge dürfen nicht mit privatem Eigentum vollgestellt werden, es sind keine "Lagerräume". Hausflure dienen übrigens auch als Fluchtwege und müssen deshalb schon frei bleiben.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 31.03.2007, 10:11
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 4.021
98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)  
AW: Nutzung von Gemeinschaftseigentum, allgemeinem Kellerbereich, Hausfluren

Sharon hat Recht. Siehe aber dazu auch http://www.berlinonline.de/berliner-...030/index.html und http://www.win-vermieter.de/recht/PT027.shtml.
__________________
Gruß
Daniel

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 31.03.2007, 11:54
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 181
Keine Wertung, fgordon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fgordon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fgordon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fgordon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fgordon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fgordon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fgordon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fgordon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fgordon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fgordon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nutzung von Gemeinschaftseigentum, allgemeinem Kellerbereich, Hausfluren

Hmm interessantes Urteil mit dem Kinderwagen und durchaus auch sinnvoll....

Analog dazu könnte man dann schliessen alles was wirklich notwendig ist, z.B. Kinderwagen, Rollstuhl, Gehhilfen usw sind ggf immer abstellbar, alles was Lagerung von "Geraffel" ist wie Sportgeräte, Klamotten, alte Möbel, Bücher, 321-Plunder nicht
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 01.04.2007, 17:47
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 15
Keine Wertung, MD04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MD04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MD04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MD04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MD04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MD04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MD04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MD04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MD04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MD04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nutzung von Gemeinschaftseigentum, allgemeinem Kellerbereich, Hausfluren

Hallo Nadma,

das Abstellen von Möbelstücken aller Art ist definitiv nicht erlaubt wenn ein Miteigentümer daran anstoß nimmt.
Das Abstellen von Rädern im Waschkeller bedarf der Zustimmung aller Miteigentümer.

Gruß
MD
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 01.04.2007, 20:07
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2007
Beiträge: 8
Keine Wertung, nadma78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nadma78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nadma78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nadma78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nadma78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nadma78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nadma78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nadma78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nadma78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nadma78 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nutzung von Gemeinschaftseigentum, allgemeinem Kellerbereich, Hausfluren

Hallo MD,

vielen Dank für diese Info. Hast Du dazu vielleicht auch ein Urteil, Paragraphen o. ä. in dem dies festgehalten ist? Dafür wäre ich sehr dankbar. Manche brauchen soetwas ja, um es zu glauben ;-) Und ich würde gerne auf Nummer sicher gehen, dass dies nicht zulässig ist.

Gruß
Nadma
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 02.04.2007, 07:45
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 15
Keine Wertung, MD04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MD04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MD04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MD04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MD04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MD04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MD04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MD04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MD04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MD04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nutzung von Gemeinschaftseigentum, allgemeinem Kellerbereich, Hausfluren

Hallo Nadma.

mit dem Urteil des Oberlandesgerichts München (AZ 34 Wx 160/05) wird ziemlich eindeutig geregelt
wie es sich mit Schuhen und Möbeln im Hausflur verhält.
Für Räder im Waschkeller kenne ich kein spezielles Urteil aber es dürfte sich ähnlich verhalten.
Der Waschkeller ist schließlich kein Abstellraum.
Ich hatte ähnlich Probleme und habe es mit einem Gespräch versucht was aber nur kurzfristig für Abhilfe sorgte. Werde jetzt auch den Rechtsweg einschlagen.

Gruß
Michael
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 20.07.2007, 20:30
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 1
Keine Wertung, ischaja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ischaja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ischaja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ischaja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ischaja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ischaja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ischaja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ischaja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ischaja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ischaja hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nutzung von Gemeinschaftseigentum, allgemeinem Kellerbereich, Hausfluren

[QUOTE=nadma78]Wie weit darf Gemeinschaftseigentum von einzelnen Eigentümern genutzt werden?

Dürfen zum Beispiel schuhschränke im Hausflur stehen?
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 20.07.2007, 20:39
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 4.021
98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)  
AW: Nutzung von Gemeinschaftseigentum, allgemeinem Kellerbereich, Hausfluren

Zitat:
Dürfen zum Beispiel schuhschränke im Hausflur stehen?
Meiner Ansicht nach wäre der Hausflur mangels der Eigenschaft von Schuhen, von meheren benutzt, also angezogen, zu werden, der falsche Ort.
__________________
Gruß
Daniel

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Nutzung Gemeinschaftseigentum Immobilienrecht 25.01.2009 11:12
Gemeinschaftseigentum Immobilienrecht 14.01.2009 17:21
Nutzung Gemeinschaftseigentum 2er WEG Immobilienrecht 29.04.2008 07:51
VG Koblenz: Büro eines Handwerksbetriebes in Allgemeinem Wohngebiet zulässig Nachrichten: Recht & Gesetz 04.04.2007 16:54
Gemeinschaftseigentum Immobilienrecht 09.10.2003 21:31





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN