Dies ist eine Diskussion zu Nutzung von Gemeinschaftseigentum, allgemeinem Kellerbereich, Hausfluren innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Nutzung von Gemeinschaftseigentum, allgemeinem Kellerbereich, Hausfluren Dürfen zum Beispiel Fahhrräder im Waschkeller abgestellt werden, dürfen Schränke im Hausflur (Durchgang für alle Eigentümer) gestellt werden, dürfen "gesammelte Werke" (Regale, alte Bücher, Spielzeug ect.) im Kellergang gelagert werden? |
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| AW: Nutzung von Gemeinschaftseigentum, allgemeinem Kellerbereich, Hausfluren Ob Fahrräder in der Waschküche abgestellt werden dürfen, sollte aus der Hausordnung erstichtlich sein, Wenn nicht, auf der nächsten Eigentümerversammlung abklären. Normalerweise nein. Hausflure und Kellergänge dürfen nicht mit privatem Eigentum vollgestellt werden, es sind keine "Lagerräume". Hausflure dienen übrigens auch als Fluchtwege und müssen deshalb schon frei bleiben. |
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| AW: Nutzung von Gemeinschaftseigentum, allgemeinem Kellerbereich, Hausfluren Sharon hat Recht. Siehe aber dazu auch http://www.berlinonline.de/berliner-...030/index.html und http://www.win-vermieter.de/recht/PT027.shtml.
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: Nutzung von Gemeinschaftseigentum, allgemeinem Kellerbereich, Hausfluren Hmm interessantes Urteil mit dem Kinderwagen und durchaus auch sinnvoll.... Analog dazu könnte man dann schliessen alles was wirklich notwendig ist, z.B. Kinderwagen, Rollstuhl, Gehhilfen usw sind ggf immer abstellbar, alles was Lagerung von "Geraffel" ist wie Sportgeräte, Klamotten, alte Möbel, Bücher, 321-Plunder nicht |
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| AW: Nutzung von Gemeinschaftseigentum, allgemeinem Kellerbereich, Hausfluren Hallo Nadma, das Abstellen von Möbelstücken aller Art ist definitiv nicht erlaubt wenn ein Miteigentümer daran anstoß nimmt. Das Abstellen von Rädern im Waschkeller bedarf der Zustimmung aller Miteigentümer. Gruß MD |
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| AW: Nutzung von Gemeinschaftseigentum, allgemeinem Kellerbereich, Hausfluren Hallo MD, vielen Dank für diese Info. Hast Du dazu vielleicht auch ein Urteil, Paragraphen o. ä. in dem dies festgehalten ist? Dafür wäre ich sehr dankbar. Manche brauchen soetwas ja, um es zu glauben ;-) Und ich würde gerne auf Nummer sicher gehen, dass dies nicht zulässig ist. Gruß Nadma |
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| AW: Nutzung von Gemeinschaftseigentum, allgemeinem Kellerbereich, Hausfluren Hallo Nadma. mit dem Urteil des Oberlandesgerichts München (AZ 34 Wx 160/05) wird ziemlich eindeutig geregelt wie es sich mit Schuhen und Möbeln im Hausflur verhält. Für Räder im Waschkeller kenne ich kein spezielles Urteil aber es dürfte sich ähnlich verhalten. Der Waschkeller ist schließlich kein Abstellraum. Ich hatte ähnlich Probleme und habe es mit einem Gespräch versucht was aber nur kurzfristig für Abhilfe sorgte. Werde jetzt auch den Rechtsweg einschlagen. Gruß Michael |
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| AW: Nutzung von Gemeinschaftseigentum, allgemeinem Kellerbereich, Hausfluren [QUOTE=nadma78]Wie weit darf Gemeinschaftseigentum von einzelnen Eigentümern genutzt werden? Dürfen zum Beispiel schuhschränke im Hausflur stehen? |
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| AW: Nutzung von Gemeinschaftseigentum, allgemeinem Kellerbereich, Hausfluren Zitat:
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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