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Nutzung des Gemeineigentums in einem Zweifamilienhaus

Dies ist eine Diskussion zu Nutzung des Gemeineigentums in einem Zweifamilienhaus innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 22.12.2007, 11:27
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Nutzung des Gemeineigentums in einem Zweifamilienhaus

Hallo zusammen,

folgende konstruierte Frage:

In einem Zweifamilienhaus mit zwei unterschiedlichen Eigentümern gibt es eine unterschiedliche Auffassung über die Nutzung des Gemeineigentums.
Nachbar A der im EG wohnt installiert einen Schuhschrank, eine Gaderobe und eine Ablage im Hausflur.
Darüberhinaus stehen oft bis zu 10 Paar Schuhe mitten im Gehweg und Jacken werden über's Geländer gehängt.
Was kann Nachbar B rechtlich dagegen tun. Gesprächsversuche sind erfolglos geblieben.

Weiterhin besitzt Nachbar A eine Garage die sich in seinem Sondereigentum befindet. Vor der Garage befindet sich ein Stellplatz welcher zum Gemeineigentum gehört. Nachbar A benuzt seine Garage allerdings nicht als Stellplatz sonder als Lagerplatz und beansprucht den Stellplatz als sein Eigentum mit der Begründung das Nachbar B dort eh nicht stehen darf da die Zufahrt zur Garage immer frei bleiben muß.
In der Teilungserklärung ist wird kein explizites Wegerecht eingeräumt.
Welche Rechte hat Nachbar B sich auch auf den Stellplatz zu stellen.

Da Nachbar A auch gleichzeitig der Verwalter ist fällt der Ratschlag sich an den Verwalter zu wenden weg.

Danke für Eure Ratschläge.
MD
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