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Nur eine Haushälfte kaufen

Dies ist eine Diskussion zu Nur eine Haushälfte kaufen innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.11.2009, 23:24
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Nur eine Haushälfte kaufen

Guten Tag,
wenn ein Einfamilienhaus 2 Parteien gehört, kann man z.B. nur die Hälfte des Hauses von einer Partei kaufen? Ist die Partei welche nicht verkauft und in dem Haus wohnen bleibt verpflichtet entsprechend Miete an den neuen Miteigentümer zu zahlen?

Mit freundlichen Grüßen
Parti
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  #2 (permalink)  
Alt 26.11.2009, 23:27
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AW: Nur eine Haushälfte kaufen

Wenn kein anteiliges Wohnungseigentum per Teilungsbeschluss geschaffen wurde, kann man nur das Haus ganz oder gar nicht kaufen.
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"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.11.2009, 07:11
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AW: Nur eine Haushälfte kaufen

Zitat:
Zitat von Defendant
Wenn kein anteiliges Wohnungseigentum per Teilungsbeschluss geschaffen wurde, kann man nur das Haus ganz oder gar nicht kaufen.
Das kann ich nicht glauben.....

Es ist kein Problem lediglich einen Miteigentumsanteil an einem Objekt zu übertragen. Klassisches Beispiel: Ehegatten sind Eigentümer, lassen sich scheiden, einer zahlt den anderen aus und übernimmt dessen MEA.
Umgekehrt sollte das dann doch auch möglich sein?!
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  #4 (permalink)  
Alt 27.11.2009, 07:30
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AW: Nur eine Haushälfte kaufen

Glaube ich eigentlich nicht, denn dafü si d Teilungsbeschlüsse gerade da...beim umgekehrten Fall werden ja quasi durch die Vermögenstrennung Miteigentumsanteile geschaffen!
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Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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Alt 27.11.2009, 09:44
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AW: Nur eine Haushälfte kaufen

Zitat:
Zitat von Tiger63
Das kann ich nicht glauben.....
Ist aber so. Bei Ehegattenbeispiel wäre das Parallelum, dass ein Ehegatte die Möbel und alles andere halbiert und verkauft.

Die Eigentümer sind prinzipiell gesehen "verschmolzen" zu einem einzigen. Erst bei Einigkeit dieses "Eigentümers" oder dessen Zerteilung durch Aufsplitterung und Zuordnung des Eigentums ist ein Teilverkauf möglich.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 27.11.2009, 10:20
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AW: Nur eine Haushälfte kaufen

Was wäre wenn die Ehegatten je zu 1/2 im Grunbuch eingetragen sind und man möchte jetzt als Fremde Partei einem Ehegatten seine Hälfte abkaufen?
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  #7 (permalink)  
Alt 27.11.2009, 11:16
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AW: Nur eine Haushälfte kaufen

Zitat:
Zitat von parti02
Was wäre wenn die Ehegatten je zu 1/2 im Grunbuch eingetragen sind und man möchte jetzt als Fremde Partei einem Ehegatten seine Hälfte abkaufen?
Das ist sekbstverständlich möglich. Allerdings bleibt der ander immer Miteigentümer und Miete muss er nicht zahlen.
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  #8 (permalink)  
Alt 27.11.2009, 11:18
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AW: Nur eine Haushälfte kaufen

Zitat:
Zitat von Humungus
Erst bei Einigkeit dieses "Eigentümers" oder dessen Zerteilung durch Aufsplitterung und Zuordnung des Eigentums ist ein Teilverkauf möglich.
Angenommen, älteres Ehepaar ist je zu 1/2 MEA Eigentümer eines Hauses. Frau F möchte nun ihren Anteil z.B. an Kind K verkaufen, schenken o.ä.

Wenn M einverstanden ist, ist das doch möglich.....

Dasselbe gilt dann auch für "fremde" Erwerber - solange M mitspielt.
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  #9 (permalink)  
Alt 27.11.2009, 11:20
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AW: Nur eine Haushälfte kaufen

Zitat:
Zitat von schielu
Das ist sekbstverständlich möglich. Allerdings bleibt der ander immer Miteigentümer und Miete muss er nicht zahlen.
Er kann aber.
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  #10 (permalink)  
Alt 27.11.2009, 11:56
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AW: Nur eine Haushälfte kaufen

Zitat:
Zitat von Tiger63
Er kann aber.
Was nicht der Frage entspricht" ...ist er verpflichtet..."
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