Dies ist eine Diskussion zu Notausgang - Benutzung auf eigene Gefahr? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Notausgang - Benutzung auf eigene Gefahr? ich weiß nicht, ob ich hier im richtigen Bereich bin, aber ich versuche es mal. In einer öffentlichen Einrichtung gibt es einen Bereich, in dem es einen als solchen gekennzeichneten Notausgang gibt. Dieser Besteht im wesentlichen aus einer Treppe und wird neben seiner Funktion als Notausgang auch als Zweitausgang des Bereiches genutzt - sowohl von "Kunden" als auch von Mitarbeitern. Nun ist es so, dass die Einrichtung sich aber nicht in der Lage sieht, diese Treppe im Winter geräumt zu halten. Um etwaigem Ärger aus dem Weg zu gehen, wurde dann ein Schild angebracht, dass die Nutzung der Treppe witterungsbedingt schwierig sein kann und auf eigene Gefahr erfolgt (einen Ausweich - Weg gibt es). Nun ist meine Frage einfach die, ob ein als Notausgang gekennzeichneter Ausgang überhaupt mit dem Hinweis versehen werden darf, dass die Nutzung auf eigene Gefahr passiert. Vielen Dank, Grüße, Rüdiger |
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| AW: Notausgang - Benutzung auf eigene Gefahr? Zitat:
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| AW: Notausgang - Benutzung auf eigene Gefahr? Würde das heißen, dass die, die sich bei einem Brand über den Notausgang retten wollen, dies auf eigene Gefahr tun? |
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| AW: Notausgang - Benutzung auf eigene Gefahr? Zitat:
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Notausgang - Benutzung auf eigene Gefahr? Zitat:
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